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Infos rund ums Testen

26.02.2023, 17:20 Uhr in Corona
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Allgemeiner Hinweis zu Corona-Tests

Es gibt zwei Arten von Corona-Tests. Antigen-Schnelltests und PCR-Tests.
Im Unterschied zum Schnelltest muss bei einem PCR-Test die Probe ins Labor geschickt werden. In der Regel sind PCR-Tests aussagekräftiger als Schnelltests und bei der Vorlage länger, nämlich bis zu 48 Stunden, gültig. Das Ergebnis eines Schnelltests hingegen behält in der Regeln 24 Stunden die Gültigkeit.

PCR- und Schnelltest-Stellen in Mainfranken:

Alle Angaben ohne Gewähr.

Antigen-Schnelltests

Schnelltests sind für die meisten Menschen nicht mehr kostenlos! In der Regel wird eine Zuzahlung von 3 Euro fällig.

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • Personen, die Angehörige pflegen
  • Menschen mit Behinderung sowie deren Betreuer
  • Haushaltsangehörige von Infizierten
  • Kinder unter 5 Jahren (also bis zum 5. Geburtstag)
  • Bewohner und Besucher von Pflegeheimen
  • Personen, die nach einer Corona-Infektion einen Nachweis benötigen, dass sie negativ sind (z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber).
  • Personen, die eine größere Veranstaltung in einem Innenraum besuchen wollen (z.B. Konzerte, Theater, Familienfeiern)
  • Personen, die andere Personen über 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen besuchen wollen
  • Personen, die eine Warnung über die Corona-Warn-App erhalten haben.

Wer einen kostenpflichten Test machen will muss an der Teststelle "glaubhaft" machen, dass einer der Gründe vorliegt und dafür unterschreiben. Ein Nachweis kann beispielsweise eine Konzertkarte für den selben Tag sein. In wie weit ein Vorliegen eines Grundes wirklich nachgewiesen werden kann ist fraglich. Das Gesundheitsministerium Bayern hat aber grundsätzlich angekündigt, es bei niederschwelligen Nachweisen zu belassen.

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