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Bayern/Mainfranken: Corona-Lockerungen für Zweifach-Geimpfte und Genesene

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06.05.2021, 05:54 Uhr in Lokales
Eine Darstellung des Coronavirus in rot
Symbolbild: pixabay.com

Zweimal gegen Corona geimpfte Personen und auch Genesene erhalten ihre Grundrechte zurück. Sie werden ab Donnerstag (06.05.) mit Negativ-Getesteten gleichgestellt. Das hat der Freistaat Anfang der Woche beschlossen. Im Detail: Für sie entfallen in Bayern die Kontakt- und die Ausgangsbeschränkungen. Auch die nächtliche Ausgangssperre gilt für sie nicht mehr. Die Testpflicht entfällt zudem - beispielsweise beim Friseur.

Generell müssen Geimpfte nicht mehr in Quarantäne - außer sie hatten Kontakt mit einem Corona-Infizierten, bei dem eine Virus-Mutante nachgewiesen worden ist. Das gilt aber nicht für die britische Variante. Nach der Einreise aus Risikogebieten müssen sie sich auch nicht mehr in Quarantäne begeben. Ausnahme ist auch hier, wenn man sich in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat.

Wie kann ich nachweisen, dass ich zu einer der Gruppen gehöre?

Genesene: Sie können laut bayerischem Gesundheitsministerium beispielsweise den Bescheid des Gesundheitsamtes vorzeigen, indem steht, dass sie Corona-positiv sind und in Isolation müssen. Mit dabei sollen sie dann auch das Dokument haben, dass bestätigt, dass sie diese beenden dürfen.

Vollständig-Geimpfte: Ab Tag 15 nach der zweiten Corona-Impfung zählen Personen dem bayerischen Gesundheitsministerium zufolge als vollständig geimpft. Die Impfung wurde in einem Impfpass oder einer Impfbescheinigung dokumentiert. Das Dokument muss vorgelegt werden können.

Genesene mit der ersten Corona-Impfung zählen auch als vollständig geimpft. Sie müssen aber ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, mit dem sie aus der Isolation entlassen worden sind.

Wer darf sich treffen?

Im Prinzip dürfen sich Genesene und Zweifach-Geimpfte untereinander uneingeschränkt treffen – auch nachts. Weil es eben keine Ausgangssperre mehr gibt. Kommen aber Personen dazu, auf die das nicht zutrifft, wird’s schwierig. Weil für sie gelten die Kontaktbeschränkungen – und natürlich auch die Ausgangssperre in der Nacht. Die gängigen Hygieneregeln - wie Abstand und Maske - gelten aber für alle weiter.