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Bayern / Mainfranken: Lockdown ab Mittwoch - Was gilt?

16.12.2020, 05:29 Uhr in Lokales
Foto: Thommy-weiss_pixelio.de

Die Corona-Pandemie ist noch nicht unter Kontrolle, weshalb ab dem heutigen Mittwoch ein Lockdown in ganz Bayern gilt.-Einzelhandel: Wie im Rest Deutschlands sind alle Läden geschlossen - mit Ausnahme von Geschäften mit Waren des täglichen Bedarfs und medizinisch nötigen Produkten. Die betroffenen Einzelhändler sollen ein Überbrückungsgeld erhalten. Auch eine dritte Corona-Finanzhilfe ist im Gespräch. Sie soll sich auf 11 Milliarden Euro belaufen. Geplant sind bis zu 5.000 Euro für Solo-Selbstständige und bis zu 50.000 Euro für große Betriebe. Gastro-Betriebe dürfen weiter Essen liefern oder zum Mitnehmen anbieten.-Alkohol: Es gilt ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum. -Schule und Kitas: Sie sind in Bayern geschlossen. Die Schulpflicht bleibt. Für die Schüler gibt es Distanzlernen geben eine Notbetreuung. Außerdem gibt es einen Anspruch für Eltern, denen es nicht gelingt, eine Betreuung zu sichern oder an Notbetreuung teilzunehmen: Sie sollen für die Tage der Schulschließung bezahlten Urlaub nehmen können.-Kontakte: Die Kontaktbeschränkungen bleiben auf zwei Haushalte mit maximal fünf Personen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen, doch auch sie dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen.-Ausgangssperre: Diese wir es täglich ab 21 Uhr bis 5 Uhr in ganz Bayern geben. -Weihnachten: An Weihnachten wird es in Bayern eine Erleichterung der Kontaktbeschränkung geben. Genau wie im Rest von Deutschland dürfen dann zu einem festen Haushalt bis zu vier weitere Personen dazukommen (Kinder unter 14 nicht eingerechnet). Diese müssen aber aus der engsten Familie stammen.-Silvester: Silvester soll in diesem Jahr still werden. Deshalb gibt es keinen Feuerwerksverkauf und auch sonst keine Ausnahmen der Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren.-Testpflicht: Bei den Alten- und Pflegeheimen gilt eine Testpflicht, auch für die mobilen Pflegedienste. Beim Thema Reisen will der Freistaat bei der Bundesregierung eine Testpflicht für Reiserückkehrer durchsetzen. Aktuell gilt eine Quarantänepflicht nach dem Urlaub.Der Lockdown gilt vorerst bis zum 10. Januar. Ministerpräsident Söder ist sich aber nicht sicher, ob die bis dahin knapp vier Wochen reichen, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Eine Verlängerung ist deshalb denkbar.