Berlin/Mainfranken: Bundes-Notbremse tritt in Kraft - kaum Auswirkung in Bayern
Am Samstag tritt das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft und damit auch die neue Bundes-Notbremse. Ziel ist es, die Corona-Regeln in Hotspots mit einer Inzidenz von über 100 bundesweit zu vereinheitlichen. Das Gesetz gilt zunächst bis 30. Juni.
Voraussichtlich kaum Auswirkungen in Bayern
In Bayern und Mainfranken hat die Bundes-Notbremse allerdings voraussichtlich kaum Auswirkungen - die Änderungen hier bleiben überschaubar. Hintergrund ist, dass die Corona-Regeln in Bayern bislang in vielen Punkten bereits strenger gefasst sind, als es die neue Bundes-Regelung vorsieht. Laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium gilt deshalb: Dort wo in Bayern bereits strengere Regeln gelten, bleiben diese auch in Kraft. "Die Notbremse ist sozusagen die Untergrenze", so Staatskanzleichef Florian Herrmann.
Handel muss früher schließen
Konkret würde die Bundes-Notbremse bedeuten, dass sich Änderungen vor allem im Bereich Einzelhandel ergeben. Anstatt erst beim Wert von 200 müssen die Geschäfte dann bereits bei einer Inzidenz von 150 auf "Click & Collect" (Warenabholung mit Termin) umstellen. Zudem ist beim Besuch des Frisörs ab einer Inzidenz von 100 die Vorlage eines negativen Corona-Tests vorgeschrieben.
Viele Änderungen kommen in Bayern wohl nicht
Zahlreiche Änderungen, die im Vorfeld des neuen Gesetzes diskutiert wurden, gelten in Bayern aller Voraussicht nach nicht:
Die Bundes-Notbremse sieht eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr vor. Bis Mitternacht ist aber beispielsweise das Joggen oder Spazierengehen alleine erlaubt. In Bayern gilt diese Regelung jedoch nicht. Es gilt die allgemeine Ausgangssperre ab 22 Uhr.
In der Bundesregelung ist ein Präsenzunterricht an den Schulen erst ab einem Inzidenz-Wert von 165 verboten, in Bayern bleibt es aber bei der Regelung, dass die Schulen (ausgenommen Abschluss- und Übertrittsklassen) bereits ab einer Inzidenz von 100 geschlossen werden, so Staatskanzleichef Florian Herrmann.