Kitzingen: Nach Corona-Ausbruch – Abtei Münsterschwarzach im Zwist mit Landratsamt
Der Arzt des Klosters Münsterschwarzach hat in einer Erklärung am Freitag das Vorgehen des Kitzinger Gesundheitsamtes im Rahmen des Corona-Ausbruchsgeschehens im Kloster scharf kritisiert – nun weist das Landratsamt die Kritik zurück.
Kloster Münsterschwarzach: Abtei auf sich allein gestellt
Laut Bruder Dr. Ansgar Stüfe seien die Mönche nach dem dortigen Corona-Ausbruch Anfang April auf sich allein gestellt gewesen: Die PCR-Tests wurden erst zehn Tage nach dem ersten Corona-Fall angeboten, die Behörden haben nicht schnell genug reagiert. Nur durch freiwillige Selbsttests konnten weitere Fälle nachgewiesen werden. Hätte man nicht eigeninitiativ gehandelt, wären weitere Mitbrüder erkrankt. Außerdem kritisiert er, dass noch nicht alle Mönche komplett geimpft worden seien. Man habe ihnen die Impfung als Gemeinschaftsunterkunft verweigert, so Stüfe. Andere Klöster in Bayern seien bereits durchgeimpft.
Landratsamt Kitzingen: Bestmögliche Unterstützung und Hilfeleistung
Laut des Landratsamtes Kitzingen zeige man sich sehr verwundert über diese Kritik. Die Vorgehensweise wäre nicht nur völlig korrekt, sondern geprägt von bestmöglicher Unterstützung und Hilfeleistung, so Landrätin Tamara Bischof. Man habe der Abtei bereits am vierten Tag einen PCR-Reihentest angeboten, was wiederum abgelehnt worden sei. Verzögerungen seien vielmehr durch die Abtei selbst aufgetreten, da der zweite Corona-Fall laut Landratsamt zu spät an die Behörden gemeldet worden sei. Dies sei ein Meldeverstoß. Außerdem habe mehrmals täglich telefonischer oder Mail-Kontakt bestanden. Die gesamte Klostergemeinschaft sei noch nicht geimpft wegen der im Februar herrschenden Impfstoffknappheit. Wären alle ursprünglich angemeldeten Personen des Klosters geimpft worden, so hätte man im Zweifel kerngesunde Bürger den Gruppen der höchsten Priorität vorgezogen. Das wäre weder moralisch noch rechtlich vertretbar gewesen, so das Landratsamt. Außerdem sei die Einstufung der Abtei Münsterschwarzach als Gemeinschaftsunterkunft im Sinne der Corona-Impfverordnung fraglich: Dabei handle es sich um Einrichtungen mit prekären Lebensverhältnissen, wie beispielsweise Obdachlosenunterkünfte. Es sei verwunderlich, dass Bruder Dr. Ansgar Stüfe auf der einen Seite die Einhaltung der Hygienevorschriften und die selbst getroffenen Maßnahmen betone und auf der anderen Seite eine Einstufung als Gemeinschaftsunterkunft aufgrund prekärer Lebensverhältnisse fordere, so das Landratsamt.