Landkreis Kitzingen: Verschärfte Corona-Maßnahmen in Kraft getreten
Im Landkreis Kitzingen greift seit dem Ostermontag (05.04.) die Corona-Notbremse. Grund ist, dass der 7-Tage-Inzidenzwert vergangene Woche drei Tage in Folge über dem Wert von 100 lag. Ab dem Ostermontag gelten im Landkreis Kitzingen folgende verschärfte Corona-Maßnahmen:
Kontaktbeschränkung: Treffen von einem Haushalt mit maximal einer weiteren haushaltsfremden Person (Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet).
Öffnungen: Der inzidenzabhängige Einzelhandel muss seine Türen für den Publikumsverkehr schließen. Bestellte Waren dürfen mit Termin abgeholt werden ("Click & Collect"). Nicht betroffen sind: Supermärkte, Blumenläden, Gartencenter, Babyfachmärkte & Babyfachgeschäfte, Baumärkte und Buchhändler. Museen, Ausstellungen, etc. müssen geschlossen bleiben.
Ausgangssperre: Es gilt wieder eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Das Haus darf nur aus triftigen Gründen verlassen werden.
Zudem gibt es Änderungen für Kitas: Kitas sind wegen der Überschreitung der Inzidenz ebenfalls geschlossen. Es ist lediglich Notbetreuung möglich.
Für Sport gilt Folgendes: Kontaktfreier Sport ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssport ist verboten.
Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt, ebenso Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform.
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Kitzingen erneut drei Tag in Folge den Wert von 100 unterschreitet, dürfen zwei Tage später wieder Lockerungen in Kraft treten.