Lkr. Würzburg/München: Klage zurückgewiesen – Urteil zum geplatzten Maskendeal
Ein Unternehmer aus dem Landkreis Würzburg hatte die bayerische Staatsregierung auf rund 1,5 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Das Landgericht München I hat am Freitagmorgen die Klage abgewiesen. Auch die Schadenersatz-Forderung wurde zurückgewiesen. Der Unternehmer könne nicht nachweisen, dass ein mündlicher Vertrag zwischen ihm und dem Freistaat zustande gekommen sei.
Der Kläger hatte zu Beginn der Corona-Pandemie FFP-2 Masken gekauft – der Freistaat Bayern sollte ihm diese abkaufen. Nach Aussagen des Unternehmers war hierzu durch ein Telefongespräch ein mündlicher Vertrag mit der Regierung zustande gekommen. Der Freistaat trat allerding vom Kauf zurück. Unter anderem weil die Qualität der Masken nicht den Wünschen entsprochen hatte.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es bei dem Telefonat noch nicht zu einer verbindlichen Einigung gekommen sei. Vor allem weil die Frage der Qualität der Masken nicht geklärt war.