Main-Spessart: 3G-Grundsatz tritt in Kraft
Ab Mittwoch gilt im Landkreis Main-Spessart die 3G-Regel. Der Kreis lag am Montag den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 35 – deswegen treten jetzt mit einem Tag Versatz die verschärften Maßnahmen in Kraft. Der 3G-Grundsatz erlaubt den Zutritt zu bestimmten Innenbereichen nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Die 3G-Regel gilt in folgenden Bereichen:
- öffentliche und private Einrichtungen
- Veranstaltungen
- Sportstätten, Fitnessstudios
- Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten
- Gastronomie, Hotels
- Außerschulische Bildung wie Musikschulen, Erwachsenenbildung
- Hochschulen, Bibliotheken
- Krankenhäuser
- Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, Reisebusse
Damit gilt jetzt in ganz Mainfranken der 3G-Grundsatz. Ausnahmen gibt es für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Schüler gelten als getestet, da sie in den Schulen regelmäßig getestet werden (Nachweis wie Schulausweis erforderlich).
Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind: Privaträume, Handel, ÖPNV, Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste, Versammlungen im Sinne Artikel 8 Grundgesetz (z.B. Demonstrationen). Für Schule und Kita gelten bereits die bekannten Sonderregelungen.