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Mainfranken: Bürger können Corona-Bußgelder zurückfordern

15.03.2023, 15:30 Uhr in Lokales
Mann sitzt auf einer Parkbank
Foto: Pixabay

Allein auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen – Im ersten Corona-Lockdown zwischen März und April 2020 haben Menschen beispielsweise dafür in Bayern Bußgelder zahlen müssen. In solchen und ähnlichen Fällen können Bayerns Bürger ihr Geld bei den zuständigen Ordnungsämtern zurückfordern.

Corona-Bußgelder in Mainfranken

Im Kreis Würzburg könnten das bis zu 150 Bußgelder sein, die in diesem Zeitraum wegen Corona ausgestellt wurden. Im Kreis Kitzingen waren es 180.

Eine Rückzahlung ist aber nicht für jedes Bußgeld möglich, das im Zeitraum des ersten Lockdowns ausgestellt wurde. Menschen die bewusst auf sogenannte „Corona-Partys“ gegangen sind und die geltenden Kontaktbeschränkungen missachtet haben, können beispielsweise keine Rückzahlung erwarten. Generell müsse jedes Bußgeld im Einzelfall geprüft werden.

Hintergrund

Grundlage für die mögliche Rückzahlung ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hat entschieden, dass die bayerischen Ausgangsbeschränkungen im ersten Lockdown ein Eingriff in die Grundrechte waren. Damals durften Menschen ihre Wohnung nur aus triftigen Gründen wie Arztbesuche oder Einkäufe verlassen. Somit wäre damals auch ein Spaziergang, ohne eine andere Person zu treffen mit einem Bußgeld bestraft worden.