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Mainfranken: Homeoffice-Pflicht läuft aus – bleibt es dennoch?

Topnews
30.06.2021, 07:00 Uhr in Lokales
Homeoffice Arbeitsplatz mit aufgeklapptem Laptop, Notizbuch, Tischkalender und Stiften, der Schreibtisch steht vor Fenster mit Jalousien
Foto: pixabay.com

Die Corona-Zahlen sinken, deshalb läuft auch in Mainfranken die Homeoffice-Pflicht an diesem Mittwoch aus. Ab Donnerstag können Arbeitgeber entscheiden, ob sie es ihren Mitarbeitern anbieten oder nicht. Frank Firsching, Sprecher des unterfränkischen Ablegers des Deutschen Gewerkschafts-Bunds (DGB), rechnet mit Mischformen in der Zukunft. Er geht davon aus, dass Angestellte tageweise im Wechsel daheim und vor Ort im Unternehmen arbeiten werden. Eine Umfrage der IHK Würzburg-Schweinfurt unter mehr als 100 Betrieben ergab im April, dass acht von zehn Unternehmen auch in Zukunft Arbeiten außerhalb der Firma anbieten wollen. Neuere Daten gibt es nicht.

Was soll sich verbessern?

Grundsätzlich müsse das mobile Arbeiten – also das sogenannte Homeoffice – eine freiwillige Option bleiben, fordert der DGB. Arbeitgeber dürften dieses nicht grundsätzlich anordnen, beispielsweise um Kosten zu sparen. Auch fordert die Gewerkschaft, das Arbeiten im Homeoffice mittels Betriebsvereinbarungen abzusichern. Sonst drohten Überlastungen der Angestellten. Unternehmen forderten in der IHK-Umfrage unter anderem bessere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten oder Zuschüsse zu Investitionen.

Wie war das Arbeiten zu Hause während der Pandemie?

Mitte April, während der Hochphase der Dritten Corona-Welle, führte die IHK Würzburg-Schweinfurt eine Umfrage unter mehr als 100 Betrieben durch. Das Ergebnis: 94 Prozent dieser Unternehmen boten damals mobiles Arbeiten an. Davon profitierten laut DGB Unterfranken vor allem Pendler. Mütter hingegen litten teils unter der Doppelbelastung mit Kindern und Haushalt und arbeiteten deshalb oft auch noch nach Feierabend. Unternehmen befürchten eine Ungleichbehandlung von Mitarbeitern, die nicht von zu Hause aus arbeiten können. Und auch der Teamzusammenhalt und die Kreativität könnten leiden, Homeoffice auch zur Vereinsamung führen.

Zum Hintergrund:

Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen hatte der Bund eine Homeoffice-Verordnung erlassen. Darin festgeschrieben stand die Pflicht zum Homeoffice, wo immer möglich. Diese Pflicht entfällt nun in der neuen Fassung der Verordnung, die ab 1. Juli gilt. Weiter gelten aber folgende Maßnahmen:

- Begrenzung der Mitarbeiterzahl in geschlossenen Arbeitsräumen

- Bildung von festen Arbeitsgruppen

- das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt

- Umsetzung betrieblicher Hygienekonzepte