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Mainfranken/ München: Neue Corona-Regeln ab Donnerstag

Topnews
31.08.2021, 13:47 Uhr in Lokales
Eine Darstellung des Coronavirus in rot
Symbolbild: pixabay.com

Ab Donnerstag gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Das hat Ministerpräsident Markus Söder am Dienstagmittag nach einer Kabinettssitzung mitgeteilt. Das sind die neuen Beschlüsse:

Neues Ampelsystem statt Inzidenz

Statt der Sieben-Tage-Inzidenz soll eine Krankenhausampel künftig das Infektionsgeschehen abbilden. Dabei gibt es zwei Warnstufen:

  • „gelb“ – innerhalb einer Woche werden bayernweit 1.200 Betten neu mit Corona-Patienten belegt. Folge: Verschärfte Regeln, z.B. Kontaktbeschränkungen, FFP2-Maskenpflicht.
  • „rot“ – mehr als 600 Corona-Patienten liegen auf den auf bayerischen Intensivstationen. Folge: Beschluss von weiteren Maßnahmen.

3G ab 35er-Inzidenz

In Bayern greift die 3G-Regel ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Die 3G-Regeln gilt grundsätzlich Innen. Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen.

Kontaktbeschränkungen fallen

Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Bei Treffen in öffentlichen Innenbereichen greift die 3G-Regel.

FFP2-Maskenpflicht fällt

Künftig sind auch medizinische Masken erlaubt. Erst bei Warnstufe „gelb“ greift die FFP2-Maskenpflicht.

Veranstaltungen

Künftig sind alle Veranstaltungen wieder möglich. Die 3G-Regel greift bei Veranstaltungen im Innenbereich und bei mehr als 1.000 Gästen unter freiem Himmel. Wenn die Abstände zwischen den Besuchern eingehalten werden können, gibt es keine Maskenpflicht – wenn das nicht der Fall ist, gilt die Maskenpflicht.

Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:

  • Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 % genutzt werden.
  • Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
  • Es sind maximal 25.000 Personen zulässig.
  • Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt auch Stehplätze ausgewiesen werden.
  • Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Hierzu wird es daher auch einen Bußgeldtatbestand für Veranstalter und Teilnehmer geben.
  • Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern auch unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen

Gastronomie

Es gilt die 3G-Regel. Die coronabedingte Sperrstunde entfällt. Daneben dürfen Clubs und Diskotheken ab Oktober wieder öffnen – Ungeimpfte brauchen einen PCR-Test.

Handel

Im Handel und beim Friseur wird die Quadratmeterbeschränkung aufgehoben.

Schule

Künftig findet inzidenzunabhängig Präsenzunterricht statt. Daneben gilt die Maskenpflicht am Platz. In weiterführenden Schulen werden die Schüler drei Mal pro Woche getestet. Grund- und Förderschüler werden zwei Mal die Woche getestet – mit Pool- bzw. Lollitests. Bis die Lollitests zur Verfügung stehen, werden auch sie drei Mal wöchentlich getestet. Daneben gibt es eine neue Quarantäneregel: Die Quarantäne wird nach Einzelfall entschieden, je nach Klasse. Die Quarantäne beträgt fünf Tage, Mitschüler werden vorübergehend täglich getestet.

Hier stehen alle Beschlüsse der Kabinettssitzung vom 31.August.2021.