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Mainfranken: Rote Ampel – diese Corona-Verschärfungen treten in Kraft

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09.11.2021, 05:14 Uhr in Lokales
Eine rote Ampel
Foto: pixabay.com

Bayernweit und damit auch bei uns in der Region treten am Dienstag verschärfte Corona-Maßnahmen in Kraft. Der Grund: Die Krankenhausampel ist am Vortag auf ROT gesprungen – bayernweit wurde der Grenzwert von 600 Corona-Patienten auf der Intensivstation überschritten. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) meldete am Montag 609 belegte Intensivbetten. Konkret bedeutet das, in der Region gelten ab Dienstag die Maßnahmen für ROT. Denn die offizielle Regel besagt: Ändert sich die Stufe der Ampel, werden die Regeln am Folgetag verschärft.

Das sind die Maßnahmen bei Stufe ROT:

  • Wo bisher 3G gültig war, gilt 2G: Zugang zu Veranstaltungen oder Einrichtungen haben nur Geimpfte oder Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Das betrifft beispielsweise Kinos, Theater, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Konzerte. In Innenräumen entfallen unter 2G die Maskenpflicht und das Abstandsgebot sowie Personenobergrenzen.
  • Davon ausgenommen sind Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie Anbieter körpernaher Dienstleistungen: Hier gilt 3G plus – für den Zugang ist ein aktueller negativer PCR-Test erforderlich.
  • Davon ausgenommen sind außerdem Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive: Hier gilt 3G – es ist auch weiterhin der Zugang mit einem Schnelltest möglich.
  • 3G am Arbeitsplatz: In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten müssen alle Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind und während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen (Kunden, Beschäftigte, sonstige Personen) haben, zwei Mal pro Woche einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Dies gilt nicht im Handel und im ÖPNV
  • Statt der medizinischen Maske muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. In der Grundschule ist eine Stoffmaske ausreichend, ansonsten müssen Schülerinnen und Schüler zumindest eine medizinische Maske tragen.

Die Maßnahmen für Stufe ROT enden, wenn der Grenzwert von 600 Corona-Intensivpatienten an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.