Mainfranken: Verwaltungsgerichtshof: Maskenpflicht auf Indoor-Spielplätzen
Auf Indoor-Spielplätzen müssen Kinder doch Masken tragen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München jetzt entschieden. Damit ist eine Entscheidung des Würzburger Verwaltungsgerichts von Anfang August aufgehoben. Das Gericht hatte damals entschieden, dass ein Indoor-Spielplatz im Landkreis Schweinfurt Jugendliche unter 15 Jahren ohne Maske zulassen darf. Zur Begründung hieß es, dass in der Verordnung nur Maskenpflicht für „Fahrgäste“ angeordnet sei, aber nicht für Spielplatz-Besucher.
Der Verwaltungsgerichtshof hat das jetzt gekippt, nachdem der Freistaat Bayern Beschwerde eingelegt hatte. Die Verordnung gelte für alle Besucher von Indoor-Spielplätzen. Es sei davon auszugehen, dass der Freistaat gerade in Innenräumen Infektionsgefahren effektiv eindämmen wolle, so das Gericht.