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München/Mainfranken: Corona-Maßnahmen werden verlängert – 2G weiterhin in der Gastronomie

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11.01.2022, 13:37 Uhr in Lokales
Die Darstellung des Coronavirus in orange
Foto: pixabay.com

Bayernweit und damit auch in Mainfranken werden die Corona-Maßnahmen verlängert. Das hat das bayerische Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder am Dienstagmittag beschlossen. Die bisherigen Maßnahmen greifen weiterhin – sie gelten bis 9. Februar 2022. Daneben übernimmt Bayern die bundeseinheitlichen Quarantäne-Regeln.

Die Beschlüsse des bayerischen Kabinetts im Überblick:

2G weiterhin in der Gastronomie

Unterdessen setzt der Freistaat den Bund-Länder-Beschluss, 2G plus in der Gastronomie einzuführen, nicht um. Hier bleibt es bei 2G – Zutritt haben weiterhin geimpfte und genesene Gäste OHNE einen zusätzlichen Corona-Test. Hintergrund ist, dass in der Gastronomie bereits viele Bereiche in Bayern eingeschränkt worden sind. So gilt unter anderem die Sperrstunde ab 22 Uhr. Daneben sind Bars, Clubs und Diskotheken seit Ende November geschlossen.

Booster-Status auch nach Infektion

Daneben passt Bayern den Booster-Status an. Künftig gelten auch diejenigen als geboostert, die sich nach der zweiten Impfung, aber vor dem Booster mit Corona infiziert haben. Wer doppelt geimpft und nachfolgend genesen ist, braucht damit künftig bei 2G plus keinen Test mehr.

Außerdem greift der Booster-Status nicht wie bisher erst nach zwei Wochen, sondern direkt nach der Auffrischungsimpfung.

Ausnahme von 2G (plus)-Regeln bleibt für minderjährige Schüler bestehen

Ungeimpfte minderjährige Schüler (14 bis 18 Jahre), die in der Schule regelmäßig getestet werden, können auch über den 9. Februar hinaus aktiv an sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Aktivitäten teilnehmen. Das gilt auch für den Besuch in der Gastronomie oder im Beherbergungswesen.

Übernahme der bundeseinheitlichen Quarantäne-Regeln.

Allgemein endet die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolation für Infizierte nun für alle nach zehn Tagen – ohne Test. Es ist aber möglich, sich nach sieben Tagen mit einem PCR- oder einem Schnelltest freizutesten. Beschäftigte im Gesundheitssektor müssen dabei einen PCR-Test machen oder fünf Tage hintereinander einen Schnelltest.

Ab Freitag beziehungsweise Samstag müssen Geboosterte als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Das gleiche gilt für „frisch“ doppelt Geimpfte sowie „frisch“ Genesene. Diese Regeln müssen noch in Berlin verabschiedet werden.

Alle Beschlüsse zum Nachlesen gibt es hier.