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München/Mainfranken: Diese Corona-Maßnahmen treten jetzt in Kraft

Topnews
24.11.2021, 05:03 Uhr in Lokales
Eine Darstellung des Coronavirus in dunkelblau
Symbolbild: pixabay.com

Am Mittwoch treten in Bayern und auch bundesweit grundlegend verschärfte Corona-Maßnahmen in Kraft. Gerade Ungeimpfte müssen ab sofort mit enormen Einschränkungen leben. Die neuen Regeln sollen bis zum 15. Dezember gelten.

Alle aktuell gültigen Regelungen gibt es HIER zum Nachlesen.

Das sind die am Mittwoch in Kraft tretenden Veränderungen im Überblick:

  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Damit dürfen sich nur maximal fünf Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren werden nicht dazu gezählt.
  • Ausweitung der 2G-Regel. Zutritt haben nur Geimpfte oder Genesene und Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Die 2G-Regel gilt künftig auch für: Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetikstudios, etc.), Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote (auch Fahrschulen), Bibliotheken und Archive. Ausnahme: Der Handel bleibt geöffnet. Hier gilt ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. Auch medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen (Fußpflege etc.) bleiben ohne Zugangsbeschränkungen.
  • Ausweitung der 2G plus-Regel. Zutritt haben nur Geimpfte oder Genesene und Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate, die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorzeigen können. Ab sofort gilt auch bei 2G plus die Maskenpflicht. Die Regel gilt in folgenden Bereichen: Kulturveranstaltungen (Oper, Theater, Konzerte, etc.), Sportveranstaltungen (als Zuschauer), Messen, Tagungen, Kongresse sowie Freizeiteinrichtungen (Kinos, Zoos, botanische Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Solarien Seilbahnen, Freizeitparks, Indoorspielplätze, etc.) als auch Sportstätten (einschließlich Fitnessstudios). Daneben greift sie auch bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstagen, etc.), soweit diese nicht in der Gastronomie (2G) stattfinden. Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht nicht am Platz. Daneben wird eine Obergrenze eingeführt. Künftig dürfen nur noch maximal ein Viertel der Zuschauer bzw. Besucher dabei sein.
  • Sperrstunde in der Gastronomie. Die Betreiber dürfen nur noch bis 22 Uhr öffnen.
  • Nachtgastronomie wird geschlossen. Clubs, Diskotheken und Bars müssen wieder schließen.
  • Alle Jahres- und Weihnachtsmärkte werden bayernweit abgesagt.
  • Hotspot-Regelung: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region bei über 1.000 wird alles geschlossen, was unter 2G und 2G plus fällt. Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen sind dann generell nicht mehr erlaubt. Damit wird das öffentliche Leben in Hotspots weitestgehend heruntergefahren. Dabei gibt es Ausnahmen: Schulen und Kitas bleiben geöffnet. Das gilt auch für den Handel – mit 20 Quadratmetern pro Kunde.

Bundesweite Verschärfungen

Unterdessen treten am Mittwoch auch die bundesweiten Verschärfungen in Kraft. Das bedeutet:

  • 3G am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen die Einhaltung täglich überprüfen und dokumentieren. Mindestens zweimal pro Woche muss der Arbeitgeber kostenlose Testmöglichkeiten anbieten, ansonsten müssen Angestellte für die Tests selbst aufkommen. Wo es möglich ist, sollen Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen.
  • 3G im ÖPNV. Mitfahren dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Personen.

Alle aktuell gültigen Regelungen gibt es HIER zum Nachlesen.