München/Mainfranken: Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab Mittwoch
Ab Mittwoch greift in Bayern und damit auch in Mainfranken die einrichtungsbezogene Impfplicht. Sie gilt für Mitarbeitende in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, aber auch zum Beispiel für Hebammen und Physiotherapeuten.
Konkret wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht stufenweise umgesetzt:
Ab Mittwoch müssen Arbeitgeber zunächst alle Angestellte melden, die noch nicht geimpft oder genesen sind. Die Gesundheitsämter in der Region sollen den Betroffenen dann eine Impfberatung anbieten.
Auf die Beratung folgt dann eine Aufforderung zur Vorlage des Nachweises beim Gesundheitsamt. Passiert das nicht, droht den Betroffenen ein Bußgeld – in Höhe von bis zu 2.500 Euro. In letzter Konsequenz dürfen die Ungeimpften dann nicht mehr zur Arbeit kommen.
Anfang Februar hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zunächst noch angekündigt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht „de facto“ aussetzen zu wollen. Kurz darauf ruderte der Freistaat wieder zurück – deswegen wird die Impflicht nun stufenweise umgesetzt.