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Schwarzach/Bamberg: Mönch im Kirchenasyl-Revisionsprozess erneut vor Gericht

07.02.2022, 15:26 Uhr in Lokales
Die Abtei Kloster Münsterschwarzach
Foto: Pixabay.com

Vor rund einem Jahr ist er im Kirchenasyl-Prozess freigesprochen worden – jetzt muss sich ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte im Sommer Revision eingelegt – am 25. Februar prüft das Bayerische Oberste Landesgericht den Freispruch.

Im vergangenen April stand der Mönch vor Gericht, weil er einem Geflüchteten im August 2020 Kirchenasyl gewährt hatte. Er wurde freigesprochen – die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass der Mönch sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen hatte. Die Staatsanwaltschaft geht unterdessen davon aus, dass diese Rechtsauffassung so nicht zutrifft.

Hintergrund

Der im Gaza-Streifen geborene Geflüchtete war bei seiner Einreise in die EU zunächst in Rumänien registriert worden. Dorthin sollte er abgeschoben werden. Um das zu verhindern, gewährte man ihm Kirchenasyl.

Kirchenasyl hat lange Tradition

Kirchenasyl hat eine lange, christliche Tradition. Normalerweise wird das von staatlicher Seite nicht verfolgt. Seit 2018 sind Kirchen aber verpflichtet bei Kirchenasyl einen Antrag einzureichen, damit eine besondere Härte festgestellt werden kann. Das Bundesamt für Migration sah das in diesem Fall nicht gegeben – der Flüchtling hätte damit ausreisen müssen. Ober aktuell noch in der Abtei lebt ist unklar.