Würzburg: Freisprüche im Prozess um verhungerten Mann
Der Prozess um den Hungertod eines demenzkranken 51-jährigen Mannes vor dem Würzburger Amtsgericht hat mit Freisprüchen geendet. Angeklagt waren Ehefrau und Sohn wegen fahrlässiger Tötung, sie hatten den Mann zu Hause gepflegt. Zur Urteilsbegründung hieß es, dass eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen nicht mit der notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Ausschlaggebend war auch ein ärztliches Gutachten. Der Gutachter schildert darin, dass bei Demenzkranken der Tod meistens durch Verhungern eintritt. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der Mann bereits mehrere Wochen vor seinem Tod nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt worden ist. Er verweigerte die Aufnahme aber offenbar. Außerdem könnte er – so die Auffassung des Gerichts – zum Todeszeitpunkt auch schon so schwer erkrankt gewesen sein, dass er damals an den Folgen seiner Krankheit hätte sterben können.