Würzburg: Kunstblut-Protest von rechter Partei war nicht strafbar
Eine umstrittene Kunstblut-Protestaktion der rechten Kleinstpartei Der Dritte Weg in Würzburg war nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat in diesem Fall nun ihre Ermittlungen eingestellt, teilte sie der dpa mit.
Pietätlosigkeit nicht strafbar
„Eine pietätlose und geschmacklose Darstellung stellt nicht in jedem Falle auch eine strafbare Handlung dar“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Dabei legten sie drei mit Kunstblut beschmierte Strohpuppen ab, daneben die Bilder der drei damaligen Kanzlerkandidaten Annalena Baerbock, Armin Laschet und Olaf Scholz. Dazu stand auf dem Schild „schön bunt hier“. Auf einem Wagen standen die Worte „Reserviert für Volksverräter“.
Beobachter empfanden Darstellung als Volksverhetzung
Viele Beobachter empfanden die Darstellung als Volksverhetzung oder auch Aufruf zu einer Straftat gegen die Politiker.
Die Staatsanwaltschaft sieht diese Botschaften durchaus naheliegend. So lange nicht strafbare Deutungsmöglichkeiten aber nicht ausgeschlossen werden könnten, gebe es keinen Anlass für weitere Ermittlungen.
Laut Staatsanwaltschaft wollte die Partie nach eigenen Angaben darauf hinweisen, dass die Politik ihrer Verantwortung im Umgang mit straffällig gewordenen Ausländern, dem Schutz der Bevölkerung, dem Asylrecht und der Einwanderung nicht gerecht werde.