Würzburg: Urteil im Messerstecher-Prozess rechtskräfitg
Das Urteil im Würzburger Messerstecher-Prozess ist rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung haben Rechtsmittel eingelegt – damit kann die Entscheidung des Würzburger Landgerichts nicht mehr angefochten werden.
Der Messerstecher muss auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie – vielleicht sogar lebenslang. Dieses Urteil hatte das Würzburger Landgericht vergangenen Dienstag gegen den Somalier verhängt. Zwei Gutachter waren unabhängig voneinander zu dem Schluss gekommen, dass der Messerstecher psychisch krank ist und zum Tatzeitpunkt in einem Zustand der Schuldunfähig gehandelt habe. Der Mann habe unter einer akuten paranoiden Schizophrenie gelitten.
Der Somalier hatte am 25. Juni 2021 im Woolworth am Würzburger Barbarossaplatz drei Frauen mit einem Messer getötet und mehrere Personen teils lebensgefährlich verletzt. Mutige Passanten hatten sich ihm damals in den Weg gestellt und bis zum Eintreffen der Polizei in Schach gehalten.