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Würzburg: Vernehmung des Messerstechers wird gezeigt

Topnews
01.06.2022, 15:29 Uhr in Lokales
Der Messerstecher vom Barbarossaplatz am 7. Prozesstag
Foto: Funkhaus Würzburg

Auch der siebte Verhandlungstag im Messerstecher-Prozess vor dem Würzburger Landgericht ist nichts für schwache Nerven gewesen. Dort wurde die Videoaufnahme der Vernehmung des Beschuldigten gezeigt – drei Monate nach der Tat hatte sich der Somalier erstmals umfassend geäußert. Ihm tue es leid, dass Menschen gestorben sind. Stimmen hätten ihm die Tat befohlen.

Stimmen sagten: „Es reicht jetzt!“

Die Dauer der Vernehmung: Rund 80 Minuten. Darin spricht der Beschuldigte klar, aufbrausend und gestikulierend von seinem Leben und der Tat. Klar dabei wird: Der Beschuldigte hat einen Hass auf Deutschland.

Er habe tagelang Stimmen in seinem Kopf gehört, die ihn gelenkt hätten. Wann er zu schlafen und zu rauchen habe. Die Stimmen seien Gesandte von Gott. Am Tattag hätten sie ihm gesagt, dass er im Kaufhaus ein Messer holen und alle töten soll.

Als Grund gibt er an, dass er in Deutschland jahrelang gequält und ungerecht behandelt worden sei. Am Tattag hätten die Stimmen zu ihm gesagt: „Es reicht jetzt!“.

Keine schöne Kindheit

Die Ermittler hatten den Somalier auch zu seiner Kindheit befragt. Die sei nicht schön gewesen, so der Beschuldigte. Wegen des Krieges in Somalia, sei er auf der Flucht gewesen. Selbst musste er aber nicht in den Krieg, außerdem hätte er keine militärische Ausbildung. Er habe noch nie zuvor jemanden getötet.

Erste Vernehmung am Tattag

Daneben wurde eine Videoaufnahme des ersten Vernehmungsversuchs der Ermittler am Tattag selbst gezeigt. Der Beschuldigte liegt dabei gefesselt in einem Krankenbett. Er wiederholt den Satz „es gibt keinen Gott außer Gott“ auf Somali – immer und immer wieder. Sobald die Ermittler ihn ansprechen, wird er lauter.

Vorgehensweise der Tat wirkt erlernt

Außerdem wurde vor dem Würzburger Landgericht das medizinische Gutachten der sieben Opfer, die die Attacke überlebt hatten, präsentiert. Alle hatten Stichverletzungen im Nackenbereich. Laut des Rechtsmediziners weise das auf ein zielgerichtetes Vorgehen hin – schließlich habe der Beschuldigte seine Opfer so handlungsunfähig gemacht.

Die Vorgehensweise des Somaliers wirke für ihn erlernt beziehungsweise geübt. Das sei aber nur ein Gedankengang, so der Rechtsmediziner.