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Main-Spessart: Maskenpflicht entfällt auf öffentlichen Plätzen

26.05.2021, 11:53 Uhr in Lokales
Eine FFP2-Maske ist an ihrem Aufdruck erkennbar

Mit der sinkenden Inzidenz kommt es zu immer mehr Lockerungen – deswegen gilt im Landkreis Main-Spessart seit Montag die Maskenpflicht im Außenbereich nicht mehr.

Das betrifft insbesondere folgende Plätze, die zuvor von der Maskenpflicht betroffen waren:

  • Arnstein: Markstraße
  • Gemünden: Marktplatz
  • Karlstadt: Marktplatz und Hauptstraße
  • Lohr: Innenstadt
  • Marktheidenfeld: Marktplatz

Außerdem entfällt ebenfalls das Alkoholverbot an öffentlichen Orten.