Mainfranken: Verschärfte Corona-Regeln ab Dienstag
Vergangenen Mittwoch haben Kanzlerin Merkel und die Länderchefs den Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember verlängert. Auch weitere Verschärfungen wurden beschlossen, die am Dienstag in Kraft treten. Dazu zählen:- Einzelhandel: Künftig darf sich in Geschäften über 800 Quadratmetern Fläche nur ein Kunde auf 20 Quadratmetern aufhalten, in kleineren Geschäften nur eine Person pro zehn Quadratmetern. - Kontaktbeschränkungen: Treffen dürfen sich nur noch maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet.- Maske: Pflicht zum Tragen besteht jetzt vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf ihren Parkplätzen. Auch an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten und Orten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen lang aufhalten, besteht Maskenpflicht. Die Behörden vor Ort entscheiden.- Hochschulen und Universitäten: Sie müssen auf digitale Lehre umstellen. Auch Erwachsenenbildung darf nur noch online angeboten werden.- Bibliotheken: Sie müssen schließen. Nur Hochschulbibliotheken bleiben offen.- Umgang mit Hotspots:Ab einer Inzidenz größer als 200 soll Folgendes gelten:o An den Schulen wird ab Jahrgangsstufe 8 der Unterricht in geteilten Klassen als Wechselunterricht oder Hybridunterricht durchgeführt, wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Neu ist aber, dass nachdem eine Corona-Infektion in der Klasse aufgetreten ist, die Quarantänezeit auf fünf Tage verkürzt wird. In der Zeit sollen die Schüler getestet werden Die Behörden vor Ort entscheiden.o Musikschulen und Fahrschulen: Beide werden geschlossen.o Märkte und Wochenmärkte: Sie schließen.o Es besteht ein ganztägiges Alkoholkonsumverbot auf allen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Behörden vor Ort entscheiden.o Gestaffelter Schulbeginn soll stattfinden.- Ab einer Inzidenz größer als 300 sollen die Behörden vor Ort Folgendes anordnen:o Gezielte Antigen-Schnelltests, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen oder in Schulen. o Das öffentliche Leben soll deutlich weiter heruntergefahren werden. Denkbar sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen, Einschränkung des Schulbetriebs oder Schließung von Geschäften. - Ab einer Inzidenz von unter 50 können lokale Erleichterungen beschlossen werden.Weihnachten und Silvester:- Zu Weihnachten (ab dem 23.12.) bis zum 1. Januar soll es eine Lockerung geben: Erlaubt werden Treffen bis maximal zehn Personen aus mehreren Haushalten. Kinder bis 14 Jahre sollen davon ausgenommen sein.- Selbstquarantäne: Bevor andere Menschen an den Weihnachtsfeiertagen besucht werden, wird dringend geraten, zuvor mehrere Tage zu Hause in Quarantäne zu bleiben.- Arbeitsplatz: Es soll geprüft werden, ob Arbeitsstätten Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar anbieten.- Silvester: An Silvester wird das Böllern auf belebten Straßen und Plätzen verboten. Ein generelles Verkaufsverbot für Böller gibt es aber nicht. Empfohlen wird, in der Silvesternacht auf Feuerwerk zu verzichten.