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Mainfranken: Verschärfter Teil-Lockdown - was jetzt gilt

09.12.2020, 05:43 Uhr in Lokales
Foto: Thommy-weiss_pixelio.de

Ab Mittwoch wird der Teil-Lockdown in Bayern verschärft. Ministerpräsident Söder fährt damit einen härteren Kurs als weite Teile Deutschlands. Was ab 0 Uhr zusätzlich zu den bestehenden Regeln für die Bürger gilt:-Der Katastrophenfall ist ausgerufen: Ziel ist es, die Kliniken bayernweit besser zu koordinieren, um Corona-Patienten bestmöglich zu versorgen. Die Kliniken in Mainfranken arbeiten teils schon zusammen.-Kontaktbeschränkungen: o Weiter gilt: Fünf Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazugezählt. o Es gilt eine allgemeine Ausgangsbeschränkung. Das Haus darf nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu zählt: Einkaufen inklusive Weihnachtsbesorgungen, zur Schule oder Arbeit gehen und den Lebenspartner besuchen. Auch Ämtergänge, Sport im Freien (mit den erlaubten Personen), die Teilnahme an Gottesdiensten und Versammlungen. (Weitere triftige Gründe sind unter folgendem Link nachzulesen: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2020/?seite=1617)-Schule: Der Präsenzunterricht für ältere Schüler ist deutlich eingeschränkt: Ab der 8. Klasse findet Wechselunterricht statt. Abschlussklassen sind ausgenommen. Alle Berufsschulen unterrichten im Distanzunterricht.-Geschäfte: Alle Läden, die bisher geöffnet hatten, bleiben offen. Die Kundenzahl und die Maskenpflicht werden aber stärker überwacht.-Gottesdienste und Versammlungen: Hier gilt jetzt auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot. Maske muss jetzt auch bei sämtlichen Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz getragen werden.-Alkohol: Der Konsum von Alkohol ist in allen Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel verboten.-Alten- und Pflegeheime: Ein getesteter Besucher pro Tag ist erlaubt. Die Pflegeheime in Mainfranken arbeiten derzeit an Konzepten dafür. Auch Mitarbeiter müssen sich mindestens zweimal pro Woche testen lassen. Besucher und Mitarbeiter müssen eine FFP2-Maske Tragen. Bei einem Corona-Ausbrauch soll eine Verlegung in Quarantäne oder eine Reha-Einrichtung stattfinden.-Homeoffice: Homeoffice soll umgesetzt werden, wo es nur geht. Die Präsenz in Behörden ist, soweit es geht, reduziert.-Grenzverkehr: Dieser ist eingeschränkt. Bei Grenzübertritt muss ein negativer Corona-Test vorliegen oder man muss sich in Quarantäne begeben.Das gilt zusätzlich zu den oben genannten Regeln ab Mittwoch 0 Uhr für Corona-Hotspots mit einer Inzidenz über 200. Betroffen ist der Landkreis Main-Spessart.-Ausgangssperre in der Nacht: Sie gilt von 21 bis 5 Uhr. Das Haus darf nur verlassen werden, wenn ein medizinischer Notfall vorliegt, man auf dem Weg zur Arbeit ist oder ein Sterbender begleitet werden muss. Vom 24. bis 26.12. zählt auch die Christmette als Ausnahme. (Weitere triftige Gründe sind unter folgendem Link nachzulesen: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2020/?seite=1617)-Schule: Ab der 8. Klasse gilt grundsätzlich Distanzunterricht. Ausgenommen sind Abschluss- und Förderklassen.An Weihnachten gibt es überall Lockerungen:- Vom 23.12. bis 26.12.: Zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Im Vergleich zum Rest Deutschlands gilt diese Regel in Bayern NICHT für Silvester. Hier greifen dann wieder die strengeren Regeln. Es dürfen sich also fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.Die verschärfte Teil-Lockdown in Bayern gilt vorerst bis zum 05. Januar. Auch die Lockerungen über Weihnachten könnten sich noch ändern. Ministerpräsident Söder und Kanzlerin Merkel haben angekündigt, davor nochmals gemeinsam mit den Länderchefs der anderen Bundesländer über die Lockerungen beraten zu wollen. Möglich wäre nach Weihnachten ein harter Lockdown wie im Frühjahr.