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Mainfranken: Was gilt für Schulen und Kitas ab jetzt?

15.03.2021, 05:30 Uhr in Lokales
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Foto: Pixabay.com

Ab Montag sind während der Corona-Pandemie Änderungen im Schul-Betrieb und bei den Kitas vorgesehen. Entscheidend dafür war die jeweilige, regionale 7-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts vom Freitag. Das gilt (bis einschließlich 21.3.) jetzt in den einzelnen Regionen Mainfrankens:

Main-Spessart: Dort gibt es die gravierendsten Änderungen: Ab Montag findet Präsenzunterricht nur noch für Abschlussklassen statt. Voraussetzung ist aber, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Andernfalls gibt es Wechselunterricht. In allen anderen Klassen jeglicher Schularten findet Homeschooling statt. Kitas bleiben ab Montag in Main-Spessart auch geschlossen. Eine Notbetreuung wird aber angeboten.

Stadt Würzburg: 

Ab Montag findet in den Grundschulen (auch an Förderschule Klasse 1 bis 4)  Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Das gilt auch an Weiterführenden- und Beruflichen- sowie Förderschulen ab der 5. Jahrgangsstufe. Für die Abschlussklassen ändert sich dort aber nichts. Dort bleibt der Unterricht, wie er regional bisher geregelt ist. In Kitas ist eingeschränkter Regelbetrieb erlaubt: Die Betreuung aller Kinder in festen Gruppen ist möglich.

Landkreis Würzburg: 

Ab Montag kehren die Grundschulen (auch Förderschule Klasse 1 bis 4) komplett zum Präsenzunterricht zurück. Mindestabstand ist nicht vorgeschrieben. Für die Weiterführenden-, die Beruflichen- und die Förderschulen ab der 5. Jahrgangsstufe findet nun Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Für die Abschlussklassen gibt es keine Änderungen. Dort bleibt der Unterricht, wie er regional bisher geregelt ist. Kitas können zum Regelbetrieb zurückkehren: Offene Konzepte sind erlaubt, werden aber nicht empfohlen.

Landkreis Kitzingen: 

Ab Montag gibt es in den Grundschulen und den Klasse 1 bis 4 von Förderschulen Präsenzunterricht. Mindestabstand muss dort nicht eingehalten werden. In Weiterführenden-, Beruflichen- und Förderschulen ab der 5. Jahrgangsstufe findet jetzt Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Kitas dürfen zum Regelbetrieb zurückkehren: Offene Konzepte sind erlaubt, werden aber nicht empfohlen.

Allgemein gilt:

Die Schulvorbereitenden Einrichtungen öffnen im Gleichklang mit vorschulischen Kindertagesstätten und den vorschulischen Heilpädagogischen Tagesstätten.

Erkältete Kinder müssen ab Montag jetzt einen negativen Corona-Test vorlegen können.

Alle Infos gibt es auf der Website des Kultusministeriums. Die Infos zu KITAS gibt es hier.