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München/Mainfranken: Die Oster-Regelungen für Bayern

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23.03.2021, 12:35 Uhr in Lokales
Infografik zu den Coronamaßnahmen zu den Öffnungsschritten zu Ostern 2021 - Osterruhe
Grafik: Funkhaus Würzburg

Das Bayerische Kabinett hat sich am Dienstag mit der Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses zu den Corona-Regeln befasst. Hier sind die Ergebnisse, die Ministerpräsident Markus Söder am Dienstagmittag in München vorgestellt hat.

Im Wesentlichen passt sich der Freistaat den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz an. Demnach wird der Lockdown bis zum 18. April verlängert. Dabei will Bayern auf einen Dreiklang aus Vorsicht, Restriktion und Motivation setzen. Das bedeutet im Einzelnen:

Bis zum Ende der Osterferien wird es keine weiteren Öffnungsschritte mehr geben.

An Ostern wird der Lockdown verschärft:

Von Gründonnerstag bis Ostermontag gilt ein verschärfter Lockdown. Diese "Ruhetage" werden grundsätzlich so behandelt wie Sonn- und Feiertage. Ausnahme ist der Karsamstag: Hier darf der Lebensmittelhandel öffnen. Supermärkte, die ein Angebot auch über Lebensmittel hinaus haben, dürfen nur Lebensmittel verkaufen.

Die Gastronomie darf zur Lieferung und Abholung weiter geöffnet bleiben.

Bei den Kontakten bleibt es über Ostern wie bisher: Unter einer Inzidenz von 100 darf sich ein Haushalt mit einem weiteren Haushalt treffen, maximal aber 5 Personen. Bei einer Inzidenz über 100 bleibt es bei der Kontaktbeschränkung auf eine weitere haushaltsfremde Person.

Ein Verbot von Gottesdiensten wird es nicht geben. Die Regierung appelliert aber an die Kirchen, auf virtuelle Gottesdienste zu setzen.


Nach den Osterferien setzt Bayern auf Motivation.

Dazu sollen Impfungen und Tests stark ausgebaut werden. Zudem soll das System intelligenter gestaltet werden. Dazu sollen drei oder vier Städte in Bayern mit einer Inzidenz von über 100 als Pilotstädte ausgewählt werden. Hier soll es testweise für 14 Tage Öffnungen mit Testen und Impfen geben, damit soll ausgewertet werden, wie sich das auswirkt.

Jeder Landkreis soll ein Schnelltest-Zentrum erhalten, zudem soll jedes vorhandene Testzentrum mit einer Schnellteststrecke ausgestattet werden.

Ab dem 12. April wird gehen die Öffnungsschritte weiter:

Dann soll die Außengastronomie wieder öffnen dürfen. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ohne und bei über 50 mit einem negativen Corona-Test.

Der Einzelhandel soll dann bei einer Inzidenz von unter 100 wieder öffnen können. Über 100 gilt "Click & Meet" - also Shoppen mit Termin. Dazu ist dann ausserdem ein negativer Corona-Test nötig.

An den Schulen wird es vor Ostern keine Änderungen geben. Nach Ostern wird nach dem bisherigen Verfahren weitergemacht. Schüler und Lehrer sollen zweimal in der Woche einen Corona-Test machen, um am Unterricht teilnehmen zu können.

Die Beschlüsse im Einzelnen können hier nachgelesen werden.

Diese Meldung wird laufend aktualisiert.