Würzburg: Diabetiker bekommt keine höhere Impf-Priorität
Diabetiker haben keinen Vorrang bei der Corona-Impfung. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg festgestellt. Es wies die Klage eines 45-jährigen Diabetes-Patienten zurück. Er wollte wegen seiner Krankheit eine Einstufung in die zweite Prioritätsgruppe erreichen. Laut Verwaltungsgericht kann ein solcher Anspruch jedoch weder aus den Bestimmungen der Impfverordnung noch aus dem Grundrecht des Lebensschutzes hergeleitet werden.