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Private Krankenversicherung - Darauf sollten Sie achten

19.07.2021, 09:28 Uhr in Service, Anzeige
Operation, Krankenhaus, Unfall - pixabay.com
Bild: pixabay.com

Deutschland leistet sich nach wie vor den Luxus eines dualen Systems in der Krankenversicherung. Ob sich aus der Koexistenz von privater Kranken- und gesetzlicher Krankenversicherung in Zukunft etwas ändert – darüber wird auch das Ergebnis der nächsten Wahl zum Bundestag entscheiden. An dieser Stelle geht es weniger um den Blick in die Parteiprogramme und Glaskugel. Wichtig ist aus Sicht des Versicherten, welche Punkte im Zusammenhang mit einem Versicherungswechsel unbedingt auf der Agenda stehen müssen. In die private Krankenversicherung einzutreten, ist letztlich eine Entscheidung, hinter welcher Jahrzehnte gestanden werden muss.

PKV – nicht jeder darf eintreten

Bevor es um den eigentlichen Wechsel in die PKV geht, ist eine Frage zu klären: Darf ich als Verbraucher überhaupt eintreten. Grundsätzlich sieht in Deutschland die Situation zu aus, dass nach § 193 VVG jeder Bürger eine Krankenversicherung unterhalten muss. Für den überwiegenden Teil der Bevölkerung kommt nur eine Absicherung in gesetzlichen Krankenkassen in Frage.

Hintergrund: Nach dem Sozialgesetzbuch 5. Buch sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Studenten und weitere Personenkreise zum Eintritt in die GKV verpflichtet. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann sich von dieser Pflicht befreit und in die PKV eingetreten werden. Dies ist – bei Studenten – auf Antrag oder durch das Erreichen von Einkommensgrenzen der Fall.

Generell leichter haben es:

  • Selbständige
  • Freiberufler (mit wenigen Ausnahmen)
  • Beamte und Richter.

Hier gilt Versicherungsfreiheit – sprich der Versicherungsschutz kann relativ flexibel gewählt werden. Achtung: Beihilfeempfänger versichern sich über die private Krankenversicherung in speziellen Tarifen. Hier gibt es inzwischen teils weitreichende Öffnungsklauseln für Antragsteller mit Kindern.

Versicherungswechsel: Das ist alles wichtig

Wer in die PKV eintritt, muss sich über gewisse Aspekte bewusst sein. Die Leistungen sind in den Versicherungstarifen oft deutlich besser – wenn der GKV-Standard als Maßstab dient. Aber: Das Ganze hat einen Preis.

  • Vorleistungspflicht: Privatversicherte gehen – bis auf bestimmte Behandlungen – beim Arzt oder Zahnarzt in Vorleistung. Sprich Rechnungsempfänger ist immer der Versicherte, welcher die Erstattung mit seiner Krankenversicherung zu klären hat. Hier kann es schnell um einige hundert Euro gehen. Bleiben strittige Posten offen, tragen Versicherte das Kostenrisiko.
  • Beitragsanpassung: In privaten Krankenversicherungen gehen die Beiträge nicht alle in einen Topf. Jeder Versicherte finanziert quasi seine „Kohorte“. Hier passiert im schlimmsten Fall folgendes Szenario. Durch hohe Kosten gerät die Kalkulation der Beiträge in Schieflage und müssen angepasst werden. Diesen Steigerungsfaktor müssen Privatversicherte immer vor Augen haben. Auswirkungen haben hier auch Verwerfungen am Kapitalmarkt – etwa durch niedrige Zinsen.

Leistungen – das muss alles sein

Wer sich für die PKV entscheidet, schaut oft auf den Beitrag. Nur mit dem Rotstift einzelne Module zusammenstreichen – keine besonders gute Idee. Generell sollte das Leistungsminimum im Bereich der GKV liegen. Schlechtere Kostenerstattungen etwa beim Zahnarzt, sind ein Risiko. Hintergrund: Spart ein Versicherter anfangs und will sich später hochstufen lassen, kann der Versicherer für die Mehrleistung eine Risikoprüfung vornehmen.

Parallel sind – aufgrund des höheren Alters – die Beiträge dann meist generell höher. Prinzipiell bietet ein guter Tarif aus dem Mittelfeld Leistungen wie:

  • 2-Bettzimmer im Krankenhaus
  • 80% – 100% für Zahnbehandlungen
  • hohe Erstattung auf Heilmittel.

Besonders wichtig ist im Bereich der Zahnbehandlung, dass Zahnersatz auf einem sehr hohen Niveau abgedeckt wird.

Ein weiterer Punkt betrifft die Tagegelder. Krankhaustagegeld ist durchaus ein Kandidat für die Streichliste. Was auf keinen Fall unter den Tisch fallen darf: Krankentagegeld. Hierbei handelt es sich für die Dauer der Krankheit um einen Lohnersatz. Beschäftigte mit Entgeltfortzahlung legen den Beginn der ersten Tagegeldzahlung auf das Ende der Lohnfortzahlung. Selbständige müssen hier sehr viel individueller rechnen.

Immer wieder wird beim Thema PKV auf die Beitragsrückerstattung verwiesen. Diese Aspekt spielt in der Praxis keine so große Rolle. Hintergrund: Zwar wird der Tarif damit auf den ersten Blick günstiger. Allerdings reduziert sich an dieser Stelle auch der Steuerspareffekt, da Beitragsrückerstattung – kurz BRE – am Ende auf die Einkommenssteuer angerechnet werden. Viel wichtiger ist, dass die Basisleistungen der Versicherung stimmen. Es geht bei der PKV einfach zuerst um Gesundheitsschutz.