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So funktioniert die Briefwahl

16.08.2021, 17:00 Uhr in Stadtgespräch
Bei der Wahl macht der Wähler sein Kreuzchen
Foto: Pixabay.com
Am 26. September ist die Bundestagswahl 2021. Wer an diesem Tag nicht ins Wahllokal kommen kann oder will, der kann ganz einfach die Briefwahl nutzen. Wie diese funktioniert und was man beachten muss, dass könnt ihr hier nachlesen:

Wer durch Briefwahl wählen möchten, braucht einen Wahlschein. Dieser kann bei der zuständigen Gemeinde

  • persönlich oder
  • schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern.
  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgesendet werden kann.

Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.


Der Antrag auf einen Brief-Wahlschein sollte so frühzeitig wie möglich gestellt werden. Es muss nicht auf den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abgewartet werden.

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 24. September bis 18:00 Uhr beantragt werden und muss bis Sonntag, 26. September um 18 Uhr eingereicht werden.


  • Einen Wahlschein. Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
  • Einen amtlichen Stimmzettel.
  • Einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau).
  • Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
  • Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.
  • Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
  • Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen.
  • Den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  • Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich