Schweinfurt: Urteil gegen Atomkraft Aktivist vertagt

Das Berufungsverfahren gegen einen 38-jährigen Aktivisten vor dem Landgericht Schweinfurt geht in die Verlängerung. Entgegen den Erwartungen fiel am Mittwoch noch kein Urteil. Der Grund: Zeugen haben gefehlt. Deshalb hat die Kammer einen weiteren Termin angesetzt: am 11. Mai.
Angeklagter sieht sich im Recht
Der studierte Chemiker hatte im August 2024 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als er kurz vor der geplanten Sprengung der Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld auf einen Strommast kletterte. Die Aktion sorgt für eine Verzögerung von etwa 90 Minuten.
Das Amtsgericht Schweinfurt hatte ihn deshalb bereits wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt – dagegen ging der 38-Jährige aber in Berufung.
Vor dem Landgericht zeigte sich der 38-Jährige am Mittwoch uneinsichtig. Er rechtfertigte seine Aktion mit dem Protest gegen den Atomausstieg und verwies auf Umfragen, nach denen eine Mehrheit der Deutschen für Kernkraft sei. Die Vorsitzende Richterin entgegnete jedoch, dass politische Ansichten keinen Bruch des Hausrechts rechtfertigen würden.
Zivilklage steht noch aus
Gegen den Mann läuft neben dem Verfahren am Landgericht Schweinfurt noch eine weitere Sache: Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem 38-Jährigen wegen der Verzögerung 7.000 Euro Schadenersatz.
Ein Termin für diesen Prozess steht noch nicht fest.