Die Energiepreispauschale - Wer bekommt sie? Was muss ich dafür tun?

Die gestiegenen Energiepreise sorgen bei einem Großteil der Bevölkerung für gestiegene Ausgaben z.B. durch höhere Fahrtkosten. Die Bundesregierung steuert jetzt mit der sogenannten "Energiepreispauschale" dagegen. Die Einmalzahlung von 300 EUR soll die höheren Ausgaben abfedern und wird im September mit dem Gehalt durch den Arbeitgeber ausgezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum 1. September in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, also auch Auszubildende, die zum 1. September ihre Ausbildung beginnen. Aber auch wer einen Mini-Job hat, Krankengeld bezieht oder sich in Mutterschutz bzw. Elternzeit befindet, hat Anspruch auf die Energiepreispauschale. Allerdings müssen in diesen Fällen entsprechende Nachweise erbracht werden.

Selbst aktiv werden muss man für den Bezug der Energiepreispauschale nicht, der Arbeitgeber zahlt diese automatisch mit der September-Abrechnung aus oder verlangt, falls nötig, entsprechende Nachweise.

Die Pauschale ist nicht steuerfrei, lediglich Mini-Jobber erhalten die Pauschale brutto wie netto, müssen den Erhalt aber ebenfalls in der Steuererklärung angeben.

Häufig gestellte Fragen zur Energiepreispauschale beantwortet das Bundesfinanzministerium HIER.

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