Würzburg: Cold Case Wiesenfeld geht in zweite Runde

Mord verjährt nicht – deshalb wird ein Fall, der mehr als 30 Jahre her ist, jetzt erneut vor dem Landgericht Würzburg verhandelt. Es geht um ein Mädchen aus Wiesenfeld, das 1993 tot in einer Güllegrube gefunden wurde.
Mitte Mai steht ein 49-jähriger Verdächtiger erneut vor Gericht.
Eigentlich ist im Dezember 2024 bereits ein Urteil gegen den Mann gefallen, seine Verteidigung ist allerdings in Revision gegangen. Diese hat der BGH im Herbst bestätigt – er war der Meinung, dass Beweise von der Kammer widersprüchlich und lückenhaft gewertet wurden. Deshalb gibt es nun einen neuen Prozess.
Was wird dem Angeklagten vorgeworfen?
Der heute 49-Jährige wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht war der Ansicht, der Anklagte hat die 13-Jährige am 15.Dezember 1993 erst sexuell missbraucht, getötet und dann in eine Güllegrube geworfen.
Unter anderem wurden seine DNA-Spuren auf dem Slip des Mädchens und in einem Blutfleck gefunden. Er selbst hat während des Prozesses zu den Vorwürfen geschwiegen.
Nur Mord verjährt nicht
Der Angeklagte könnte nur wegen Mordes verurteilt werden, alle anderen Verbrechen wären mittlerweile verjährt.
Außerdem gilt das Jugendstrafrecht, weil der Angeklagte zur Tatzeit 17 Jahre alt war. Die Höchststrafe liegt damit bei zehn Jahren.
Bis Ende Oktober sind über 20 Verhandlungstage angesetzt.
Zum Hintergrund
Für die Familie von Sabine dürfte es ein weiterer schwerer Schritt sein. Mehr als 33 Jahre ist unklar, was mit der 13-Jährigen damals passiert und wer dafür verantwortlich ist.
Das Mädchen soll kurz vor Weihnachten auf einem Pferdestall in Wiesenfeld sexuell missbraucht und dann zu Tode gequält worden sein. Stunden später wurde sie dann wohl in eine Jauchegrube geworfen. Erst zwei Tage nach ihrem Verschwinden ist sie dann gefunden worden.