Schweinfurt: Fünf Jahre Haft wegen versuchten Totschlags

Fünf Jahre Haft für einen 38-Jährigen: Das Landgericht Schweinfurt hat den Mann am Dienstag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte einem Bekannten Anfang Januar mit einem Jagdmesser achtmal in den Körper gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt.
Das Opfer musste notoperiert und ins künstliche Koma versetzt werden. Ihm steht noch eine weitere Operation bevor. Das Gericht sah allerdings keine Tötungsabsicht und verurteilte den Mann deshalb nicht wegen versuchten Mordes. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.
Das Gericht sprach dem Opfer außerdem einen Schmerzensgeldanspruch von 100.000 Euro zu.