Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die von der Funkhaus Würzburg Studiobetriebs GmbH (Semmelstraße 15, 97070 Würzburg) und der Schweinfurter Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs-KG (Carl-Zeiss-Str. 10, 97424 Schweinfurt) (nachfolgend kurz „Funkhäuser“ oder "wir/uns") im Radio, Internet oder sonstigen Publikationen veranstaltet werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 16 Jahre alt sind oder unter 16-Jährige mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigen. Die Teilnahme an Gewinnspielen hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen ab.
Die Funkhäuser haben das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von der zukünftigen Teilnahme an der Verlosung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder das Gewinnspiel-Angebot manipulieren bzw. dieses versuchen. Dies gilt auch für Teilnehmer, die schuldhaft gegen die Teilnahmeregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, die Verlosung zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung der Mitarbeiter beider Funkhäuser oder anderer Teilnehmer. Außerdem haben die Funkhäuser das Recht, Teilnehmer auch ohne Angabe von Gründen aus der Verlosung auszuschließen.
Die Funkhäuser haften nicht, wenn E-Mails oder Dateneingaben bei Gewinnspielen nicht den aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert werden. Die Funkhäuser haften nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der Daten. Die Funkhäuser haften nicht bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulation der Daten durch die Teilnehmer oder Dritte.
Die Funkhäuser behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise abzubrechen, zu unterbrechen sowie die Teilnahmefristen zu verändern. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel nicht planmäßig laufen kann, z.B. bei Computer-Fehlern und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit und/oder die reguläre Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. Die Funkhäuser sind berechtigt, die Bedingungen für das Gewinnspiel zu ändern.
Jeder Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, daß seine für das Gewinnspiel notwendigen persönlichen Daten (Name, Alter, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnungsanschrift, usw.) auf elektronischen Datenträgern gespeichert und von beiden Funkhäusern für Gewinnspielzwecke verwendet sowie an den Sponsor / Werbepartner für Gewinnspielzwecke und zum Zwecke der Schaltung von auf den Teilnehmer zugeschnittener Werbung weitergegeben werden dürfen. Die Funkhäuser stellen jedoch die Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sicher.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz /Firmensitz im Ausland hat.
Eine Barauszahlung von Sachpreisen ist, wenn nicht anders im Gewinnspiel angegeben, ausgeschlossen. Gewinne müssen, wenn nicht anders angegeben, im entsprechenden Funkhaus zu den regulären Öffnungszeiten abgeholt werden.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Anmeldung, im Gewinnfall nach Absprache unentgeltlich für Termine (z. B. öffentliche Preis-Übergabe, Foto-Termin, Interviews) zur Verfügung zu stehen. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name im Radio ausgestrahlt sowie der Name und ein Foto im Internet sowie gegebenenfalls weiteren Publikationen veröffentlicht wird.
Bei Gewinnspielen, bei denen die Teilnehmer Fotos per Post einschicken und/oder per E-Mail einschicken und/oder per Internet-Formular hochladen können, gilt: eingesandte Fotos werden von der jeweiligen Redaktion auf Tauglichkeit geprüft und gegebenenfalls veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung des Bildes, daher bitte gegebenenfalls Kopien schicken. Es dürfen nur Fotos eingesendet werden, für die die Bildrechte vorliegen. Bei Fotos, die uns auf diesem Wege zugehen, gehen wir vom Einverständnis zur Veröffentlichung des Fotos im Internet sowie sonstigen Publikationen aus.
Wird der ausgelobte Gewinn den Funkhäusern von einem Sponsor / Werbepartner zur Verfügung gestellt, hat der gewinnende Teilnehmer einen Anspruch auf Herausgabe des Gewinns nur gegen den Sponsor.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater der Funkhäuser. Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen der genannten Personen.
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. Gewinn-Herausgabe ausgeschlossen.
Zusätzliche Regeln für Telefon Gewinnspiele:
Jeder Teilnehmer erklärt sich, dass seine Anrufe im Rahmen von Telefon-Gewinnspielen aufgezeichnet und von den Funkhäusern ganz oder auszugsweise im Hörfunk ausgestrahlt oder über das Internet verbreitet werden.
Jeder Anruf über die 01378-Gewinnspiel-Nummern der Funkhäuser kostet EUR 0,50 aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen oder aus Netzen anderer Festnetzanbieter fallen ggf. höhere Gebühren in Abhängigkeit vom Anbieter an. Eine Teilnahme aus dem Ausland ist nicht möglich. Die Telefongebühr fällt auch an, wenn kein Gespräch mit dem Moderator geführt wird bzw. auch, wenn kein Gewinn erzielt wird. Das gilt auch bei Anrufen außerhalb der Spielzeit.
Zur Teilnahme der Hörer am Gewinnspiel richtet ein Telefonserviceprovider für die Funkhäuser eine Telefonplattform ein. Auf diese gelangen alle Anrufer, die die Gewinnspiel-Telefonnummer gewählt haben. Dort hört jeder Anrufer zunächst eine automatisierte Ansage, mit welcher er auf die durch seinen Anruf bereits verursachten Kosten hingewiesen und darüber informiert wird, dass nun versucht werde, ihn an die Funkhäuser weiterzuleiten. Die Auswahl dieser Anrufer nimmt ein Zufallsgenerator des Telefonproviders vor. Die Telefonverbindung zu den zu den Funkhäusern gelangten Anrufern wird nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist abgebrochen, spätestens jedoch bei Auswahl eines anderen Anrufers. Der Moderator wählt nach dem Aufruf zur Spielteilnahme aus den auf der Warteschleife aufgelaufenen Anrufern zufällig einen aus, der ins Studio gestellt wird. Dabei bestimmt der Moderator den Zeitpunkt des Kandidatengesprächs selbst. Die Festlegung des Zeitpunkts erfolgt unter Berücksichtigung der Abfolge von Wortbeiträgen und Musiktiteln des Programms innerhalb der Sendestunde, in der die aktuelle Spielrunde durchgeführt wird.
Achten Sie auf Ihr Teilnahmeverhalten und setzen Sie sich ein Limit!
Erläuterungen zum Datenschutz für Gewinnspiele und Wettbewerbe beider Funkhäuser gibt es in der Datenschutzerklärung.