Würzburg: Keine Anklage gegen ehemalige Vorstände des Kommunalunternehmens

Ein jahrelanger Rechtsstreit endet jetzt vorerst ohne Gerichtsprozess: Wie am Montag bekannt wurde, hat das Landgericht Würzburg die Anklage gegen die ehemaligen Vorstände des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg – also Eva von Vietinghoff-Scheel und Alexander Schraml – nicht zugelassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Beschuldigten Untreue in vier Fällen vorgeworfen und im Januar Anklage erhoben. Konkret ging es um Gehalts- bzw. Ausgleichszahlungen und die Frage, ob diese Zahlungen rechtens waren.
Nach Prüfung der Vorwürfe kam das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine Verurteilung vorliegt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, dagegen können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Zum Hintergrund
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen bzw. standen zwei frühere Spitzenkräfte des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg: Eva von Vietinghoff-Scheel und Alexander Schraml. Sie führten die Einrichtung von 2020 bis 2023 gemeinsam.
Das Kommunalunternehmen ist unter anderem für den Nahverkehr, die Abfallwirtschaft sowie mehrere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Landkreis zuständig.