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Arbeitslosengeld Antrag nach Kündigung – So geht es richtig

06.05.2022, 14:04 Uhr in Service, Anzeige
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Foto: Pixabay.com

Der Verlust des Jobs kann einen in eine schwere Krise stürzen – vor allem dann, wenn vorerst keine neue Arbeitsstelle in Sicht ist. Für solche Fälle hält der Staat finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld bereit. Damit man es bekommt, muss man sich an einige Fristen halten. Zum Beispiel muss man eine drohende Kündigung rechtzeitig melden. Welche Fristen genau gelten, was es mit Sperrzeiten auf sich hat und wie man sich arbeitslos meldet, erklären wir hier.

Wer keinen Job hat, ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. In vielen Fällen hat man nach dem Verlust des Jobs einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Dieses bekommt man jedoch nicht automatisch, es muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Für welchen Zeitraum einem das aus der Arbeitslosenversicherung finanzierte Arbeitslosengeld 1 zusteht, hängt in der Regel davon ab, ob und wie lange man in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Beiträge für die Sozialversicherung werden meistens direkt vom Bruttolohn abgezogen und lassen sich auf der monatlichen Gehaltsrechnung finden.

In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld

Prinzipiell steht jeden Arbeitnehmer Arbeitslosengeld zu – sofern man folgende Voraussetzungen erfüllt:

In den letzten 5 Jahren bevor man sich arbeitslos gemeldet hat, waren Sie mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Um dies zu erreichen, können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden (Anwartschaftszeit)

Sie haben sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet

Sie sind aktuell ohne Anstellung, aber dazu in der Lage, eine versicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben (mindestens 15 Stunden pro Woche)

Sie sind auf der Suche nach einer neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und arbeiten mit der Agentur für Arbeit zusammen

Für die Anwartschaftszeit zählen übrigens nicht nur versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Allerdings muss man dann ebenfalls innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung auf eine Dauer von mindestens 12 Monaten kommen. Weitere Zeiten, die beim Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden, sind folgende:

Sie waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung, beispielsweise während einer Selbständigkeit

Sie haben Krankengeld bezogen

Sie haben ein Kind erzogen (bis zum 3. Lebensjahr)

Diejenigen, die häufig befristet beschäftigt waren, können untere bestimmten Voraussetzungen von einer kürzeren Anwartschaftszeit profitieren. Dann reichen 6 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 5 Jahren. Allerdings nur dann, wenn die meisten Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet waren.

Wann droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrfrist?

In bestimmten Fällen können beim Bezug von Arbeitslosengeld Sperrzeiten auferlegt werden. Wer sich nicht drei Monate bevor der Job endet arbeitsuchend meldet, riskiert eine Sperrfrist von einer Woche. Auch dann, wenn man seinen Job selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, kann dies eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen nach sich ziehen. Damit das nicht passiert, braucht man einen gewichtigen Grund für die Selbstkündigung. Hat man einen solchen, sollte man zunächst formlos Einspruch gegen die Sperre erheben. Folgende Gründe werden bei einer Selbstkündigung anerkannt:

Berufliche Gründe:

Überforderung und Stress oder Mobbing im Job

sexuelle Belästigung oder andere Straftaten seitens des Arbeitgebers

verzögerte oder ausgebliebene Lohnzahlungen

Aufhebungsvertrag mit Abfindung aufgrund einer drohenden Kündigung

Private Gründe:

Bildung einer Erziehungsgemeinschaft im Sinne des Kindeswohls

Einzug in eine gemeinsame Wohnung mit dem Ehepartner oder einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft

Pflege eines Angehörigen

Damit die Agentur für Arbeit die Gründe nachvollziehen kann und keine Sperre droht, sind Nachweise hilfreich.

Wann und wo sollte das Arbeitslosengeld beantragt werden?

Um keine Sperrzeit zu riskieren, muss die Arbeitslosigkeit rechtzeitig gemeldet werden. Allgemein gilt, dass man sich spätestens 3 Monate vor der endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit melden muss. Erfährt man weniger als 3 Monate vor Beendigung der Beschäftigung davon, gelten 3 Tage als Frist für die Meldung bei der Agentur für Arbeit. Sobald das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist, muss man sich erneut bei der Agentur für Arbeit melden um das Arbeitslosengeld zu beantragen.

Grundsätzlich wird in „arbeitssuchend“ und „arbeitslos“ unterschieden. Weiß man, dass die Beschäftigung bald endet – etwa weil einem gekündigt wurde oder ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft – muss man sich arbeitssuchend melden. Erst dann, wenn die Beschäftigung endet und trotz Unterstützung durch die Agentur für Arbeit keine neue Arbeitsstelle gefunden wurde, meldet man sich arbeitslos. Tritt dieser Fall ein, sollte man den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Das geht entweder bequem online, schriftlich oder telefonisch (0800 4 555500) bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Für die Beantragung von Arbeitslosengeld braucht man seinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ggf. seine Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis, den Sozialversicherungsausweis, das Kündigungsschreiben bzw. den Arbeitsvertrag bei einem befristeten Job sowie den Lebenslauf.

Damit dabei nichts schiefgeht, sind Ratgeber und Tipps zum Thema Arbeitslosengeld hilfreich. Denn trotz unschöner Situation gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und das Bestmögliche daraus zu machen. Zum Beispiel kann man sich für eine Weiterbildung entscheiden und damit seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kann eine solche Maßnahme zu 100 % gefördert werden. Daneben kann man noch weitere Hilfen von der Agentur für Arbeit bekommen, etwa ein finanziertes Bewerbungscoaching.

So berechnet sich das Arbeitslosengeld

Als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld (ALG 1) dient der durchschnittliche Bruttolohn in den letzten 12 Monaten. Aus diesem werden anfallende Abzüge herausgezogen und ein so genanntes pauschalisiertes Nettoentgelt berechnet. Üblicherweise liegt das Arbeitslosengeld bei 60 % dieses Nettoentgelts. Wer Kinder hat, bekommt 67 % des pauschalisierten Nettoentgelts als Arbeitslosengeld.

Welchen Einfluss hat die Steuerklasse auf das Arbeitslosengeld? Bei Eheleuten, bei denen absehbar ist, dass einer der beiden arbeitslos wird, kann es sinnvoll sein, die Lohnsteuerklasse zu wechseln. Immerhin errechnet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes anhand des Nettogehalts, also nach Steuerabzug. Ist dieses höher, winkt auch ein höheres Arbeitslosengeld. Hierbei sollte man Expertentipps zur Frage „Was muss ich beim Steuerklassenwechsel wegen Arbeitslosengeld beachten?“ beachten.

Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Alter sowie der Dauer der Versicherungspflicht, wobei die versicherungspflichtigen Zeiten in der Regel innerhalb der letzten 5 Jahre liegen müssen. Wer unter 50 Jahren ist, kann höchstens 12 Monate Arbeitslosengeld erhalten, sofern er zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig war. Arbeitslose über 50 Jahren können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie 48 Monate oder länger versicherungspflichtig waren.