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Arnstein/Gemünden: Bewährungsstrafe nach Diebstahl bei toter Frau

16.02.2024, 13:30 Uhr in Lokales
Ein goldener Ring
Symbolbild: pixabay.com

Weil er aus der Wohnung einer Verstorbenen Schmuck gestohlen hat, hat das Amtsgericht Gemünden jetzt einen 51-jährigen Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Mann mit einem nachgemachten Schlüssel in die Wohnung einer Nachbarin in Arnstein gelangt ist, während die nach einem Schlaganfall ins Krankenhaus gekommen war – dort war sie einige Tage nach der Einlieferung gestorben.

Dort habe er dann Schubladen durchwühlt und Schmuck im Wert von 20.000 Euro gestohlen. Außerdem nahm er noch eine Scheckkarte mit, mit der er knapp 2.000 Euro an Automaten abhob. Teil des Urteils sind laut Gericht umfangreiche Bewährungsauflagen, darunter Therapien.