Bayern/Mainfranken: Keine Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen mehr
In Bayern und damit auch in Mainfranken werden ab 1. Februar weitere Corona-Maßnahmen gelockert. So fällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Das teilte Gesundheitsminister Holetschek mit.
Weiter bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen bis zum 7. April.