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Lohr/Würzburg: Anklage im Fall um getöteten Schüler

Topnews
02.01.2024, 10:30 Uhr in Lokales
Blumenmeer vor der Schule in Lohr
Foto: Funkhaus Würzburg

Anfang September ist in Lohr ein 14-jähriger Schüler getötet worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage gegen einen ebenfalls 14-jährigen Tatverdächtigen wegen Mordes erhoben.

Erstmals äußert sich die Staatsanwaltschaft dabei zu einem möglichen Motiv des Verdächtigen. Sie geht von einer Mordlust aus.

US-Serienkiller als Vorbild?

Demnach soll der 14-Jährige dem US-Serienkiller Jeffrey Dahmer nachgeeifert haben. Eine Serie über den Serienmörder ist beim Streamingdienst Netflix derzeit sehr erfolgreich.

Ermittlungen seit September

Am letzten Tag der Sommerferien 2023 war der 14-jährige Schüler nahe dem Nägelsee-Schulzentrum in Lohr erschossen aufgefunden worden. Er war durch einen Kopfschuss von hinten getötet worden.

Schnell richtete sich der Verdacht gegen den 14-Jährigen Mitschüler. Er hatte sich einem Mitschüler anvertraut. Seit seiner Festnahme hatte er aber zur Tat geschwiegen.

Schwierige Ermittlungen zur Tatwaffe

Schwierig gestalteten sich die Ermittlungen zur Herkunft der Tatwaffe. Sie gehörte einem 66-jährigen Nachbarn des mutmaßlichen Täters, der sie legal besessen hatte. Wie der Junge an die Waffe kam, war aber lange unklar. Der 66-Jährige konnte aufgrund seines Gesundheitszustands nicht vernommen werden und ist inzwischen auch verstorben. Offenbar wusste der Jugendliche aber, wo er seine Waffe aufbewahrt hatte.

Trugen Handydaten zur Aufklärung bei?

Tagelang hatten die Ermittler auch nach dem Handy des Opfers gesucht. Durch spezielle Datenträgerspürhunde konnte es schließlich gefunden werden. Inwieweit es den Ermittlern weitergeholfen hat, ist derzeit nicht bekannt.

Prozess wohl größtenteils ohne Öffentlichkeit

Da der Angeklagte Jugendlicher ist dürfte der Prozess gegen ihn größtenteils hinter verschlossenen Türen stattfinden. Der Angeklagte ist mit 14 Jahren gerade erst im straffähigem Alter. Im Falle einer Verurteilung droht als Höchststrafe für Mord bei Jugendlichen eine Haftstrafe von 10 Jahren. Wobei im Jugendstrafrecht unter engen Voraussetzungen auch eine Sicherungsverwahrung möglich sein kann.