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Mainfranken: Das sind die neuen Corona-Regeln ab Donnerstag

Topnews
02.09.2021, 05:08 Uhr in Lokales
Ein Desinfektionsmittel mit Maske zum Schutz gegen das Coronavirus
Foto: pixabay.com

In Mainfranken treten am Donnerstag neue Corona-Regeln in Kraft – für Geimpfte und Genesene bedeutet das eine Erleichterung. Die Beschlüsse hatte Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag nach einer Kabinettssitzung bekannt gegeben. Die neuen Regeln im Überblick:

Krankenhausampel statt Sieben-Tage-Inzidenz

Statt der Sieben-Tage-Inzidenz bildet ab sofort eine Krankenhausampel das Infektionsgeschehen ab. Dabei gibt zwei Warnstufen:

  • "GELB" - innerhalb einer Woche werden bayernweit 1.200 Betten neu mit Corona-Patienten belegt. Folge: Verschärfte Regeln wie Kontaktbeschränkungen, FFP2-Maskenpflicht, PCR-Testpflicht, Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.
  • "ROT" - in Bayern liegen mehr als 600 Corona-Patienten auf einer Intensivstation. Es droht eine Überlastung des Gesundheitssystems.
    Folge: Beschluss von weiteren Maßnahmen.

3G-Regel für Innenräume

In Bayern greift die 3G-Regel ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Die 3G-Regeln gilt grundsätzlich Innen. Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen.

Kontaktbeschränkungen

Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr.

Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht fällt – ab sofort sind auch medizinische Masken erlaubt. Unter freiem Himmel gibt es generell keine Maskenpflicht mehr, ausgenommen sind größere Veranstaltungen ab 1.000 Personen.

Gastronomie:

Es gilt die 3G-Regel. Die coronabedingte Sperrstunde entfällt. Daneben dürfen Clubs und Diskotheken ab Anfang Oktober wieder öffnen – Ungeimpfte brauchen einen PCR-Test.

Handel

In Handel, Dienstleistungen oder Freizeiteinrichtungen entfallen die Quadratmeterbeschränkungen.

Veranstaltungen

Es gibt keine Personenobergrenze für private und öffentliche Veranstaltungen mehr. Die 3G-Regel greift bei Veranstaltungen im Innenbereich und bei mehr als 1.000 Gästen unter freiem Himmel. Wenn die Abstände zwischen den Besuchern im Innenbereich eingehalten werden können, gibt es keine Maskenpflicht – wenn das nicht der Fall ist, gilt die Maskenpflicht. Daneben sind neben Sportveranstaltungen auch wieder Kulturevents und Kongresse erlaubt – mit bis zu 25.000 Teilnehmern. Veranstaltungsorte, die bis zu 5.000 Menschen fassen, dürfen komplett genutzt werden. Darüber hinaus ist eine Auslastung von 50 Prozent möglich.

Schule

Es findet Präsenzunterricht statt. Daneben gilt die Maskenpflicht am Platz. In weiterführenden Schulen werden die Schüler drei Mal pro Woche getestet. Grund- und Förderschüler werden zwei Mal die Woche getestet – mit Pool- bzw. Lollitests. Bis die Lollitests zur Verfügung stehen, werden auch sie drei Mal wöchentlich getestet. Daneben gibt es eine neue Quarantäneregel: Wird eine Quarantäne angeordnet, gilt die nur noch fünf Tage. Außerdem muss nicht mehr die ganze Klasse in Quarantäne. Gibt es im Klassenraum Luftfilter, kann die Quarantäne für nicht-infizierte Schüler entfallen.

Hier stehen alle Beschlüsse der Kabinettssitzung vom 31.August.2021.