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Mainfranken: Feuerwerksverbotszonen an Silvester

29.12.2023, 05:33 Uhr in Lokales
Silvester
Foto: pixabay.com

Sicher ins neue Jahr feiern – das wollen die Städte und Gemeinden in der Region ihren Bürgern ermöglich. Deswegen gibt es an bestimmten Plätzen Feuerwerksverbote, speziell in Innenstädten. Auch rund um historische Gebäude besteht eine erhöhte Brandgefahr – dort sind Raketen und Böller ausdrücklich verboten.

Würzburg

Die Stadt Würzburg hat Vorkehrungen für eine friedliche und gelungene Silvesternacht getroffen. Wie schon in den letzten Jahren gibt es einen Sicherheitsbereich in der Innenstadt.

Dort gilt in der Silvesternacht von 22 Uhr bis 2 Uhr ein Glas- und Feuerwerksverbot. Der Sicherheitsbereich umfasst die Alte Mainbrücke, den Vierröhrenbrunnen und die Domstraße sowie Teile der anliegenden Straßen. Die Eingänge werden von Sicherheitspersonal kontrolliert.

In der Sicherheitszone sind Feuerwerkskörper verboten, das gleiche gilt für Glasflaschen. Mitgebrachter Alkohol kann an den Eingängen aber in Becher umgefüllt werden.

Zum Schutz der Residenz und der Festung Marienberg werden ebenfalls Vorkehrungen getroffen. Der Zugang zur Festung ist ab 21 Uhr und der Residenzplatz ab 22 Uhr gesperrt. Zum Schutz der beiden historischen Gebäude gilt in ihrer direkten Umgebung zudem ein Feuerwerksverbot.

​Kitzingen

​Und auch die Kitzinger Innenstadt gilt zu den Feuerwerksverbotszonen an Silvester. Aufgrund der Nähe zu Kirchen und historischen Gebäuden ist der historische Innenstadtbereich mit Marktplatz ein Teil der Verbotszone.

​Landkreis Main-Spessart

​Für die Stadt Marktheidenfeld gilt ein Feuerwerksverbot für das gesamte Altstadtgebiet zwischen Luitpoldstraße und dem Mainufer sowie zwischen Mainbrücke und Lohgraben. Gleiches gilt auch für die Altstadt in Lohr. Hier gilt das absolute Verbot vor allem im Altstadtbereich, der Ottenhofstraße, der Gerber – und Färbergasse, Obere Schlossgasse sowie im Seeweg und im Umfeld der Valentinuskapelle. ​

Schweinfurt

Seit 2020 ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auch im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt verboten. Das Verbot gilt am Markt, von der Rückerstraße bis einschließlich der Judengasse und in der Metzgergasse bis hin zum Rathausinnenhof.

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