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Mainfranken: Firmen müssen Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen melden

05.03.2024, 05:30 Uhr in Lokales
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Foto: Funkhaus Würzburg

Bis Ende März müssen die Unternehmen in Unterfranken der Agentur für Arbeit mitteilen, wie viele Menschen mit Schwerbehindertenausweis sie beschäftigen. Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung: Firmen ab 20 Angestellten müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen vergeben.

Ziel ist es, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Und das haben die Firmen in der Region in den vergangenen Jahren auch umgesetzt. Unterschiede gibt es dabei allerdings bei privaten und öffentlichen Firmen. Während die Privaten seit Jahren eine Quote von 4,8 Prozent haben, hat die sich bei öffentlichen Arbeitgebern seit 2017 von 6,2 auf 7,0 Prozent erhöht.

Oftmals können schwerbehinderte Menschen, die für eine Stelle angedachte Arbeit in vollem Umfang leisten – beispielsweise, wenn sie wegen Diabetes oder nach einer Krebserkrankung als schwerbehindert gelten.

Firmen, die die Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe leisten. Dieses Geld geht in einen Pool, aus dem Maßnahmen finanziert werden, um Arbeitsplätze so umzubauen, dass Menschen mit Behinderung dort gut arbeiten können – Arbeitgebern, die einen schwerbehinderten Menschen einstellen, entstehen somit keine zusätzlichen Kosten.