Münsterschwarzach / Bamberg: Kloster nach erneutem Freispruch erleichtert
Nach dem erneuten Freispruch in einem Kirchenasyl-Verfahren zeigt sich das gesamte Kloster Münsterschwarzach erleichtert. Einer ihrer Brüder stand am Freitag in einem Revisionsverfahren vor dem Obersten Landesgericht in Bamberg. Der Freispruch aus erster Instanz wurde dabei bestätigt.
Der freigesprochene Mönch Abraham Sauer erklärte, er sei froh und dankbar für das Urteil.
"Es sei eingetreten, was man gehofft habe", so Abt Michael Reepen. Man habe eine rechtliche Bestätigung für das seit Jahren vollzogene Handeln erhalten, nämlich dass man Hilfesuchenden Kirchenasyl gewährt.
Der Anwalt der Mönche, Franz Bethäuser, sagte, das Urteil mache es für künftige Verfahren einfacher, Ordensleute und Pfarrer vor einer Strafverfolgung zu bewahren.
Hintergrund
Am Freitag hatte das Oberste Landesgericht den Freispruch für Bruder Abraham bestätigt. Er hatte einem Flüchtling aus dem Gaza-Streifen Obhut gewährt. Dieser wurde bei seiner Einreise in die EU jedoch in Rumänien registriert und sollte dahin abgeschoben werden. Um das zu verhindern, gewährte man ihm Kirchenasyl.
Seit 2018 sind Kirchen bei Kirchenasyl verpflichtet einen Antrag zu stellen, mit dem eine besondere Härte festgestellt werden soll. Das Bundesamt für Migration sah diesen Fall nicht gegeben und der Flüchtling hätte ausreisen müssen.