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Schweinfurt/Würzburg: Bauunternehmer muss wegen Schwarzarbeit ins Gefängnis

08.01.2024, 12:30 Uhr in Lokales
Ein Richterhammer in einem Gerichtssaal
Foto: pixabay.com/Daniel_B_photos

​​Der Geschäftsführer eines Bauunternehmers muss wegen Schwarzarbeit für drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. So lautet das Urteil des Würzburger Landgerichts.

​Mitarbeitende des Hauptzollamts in Schweinfurt hatten gegen den 53-Jährigen ermittelt, denn: Der Unternehmer soll in 82 Fällen seinen Mitarbeitenden Gehalt vorenthalten und veruntreut hat, außerdem in 21 Fällen Steuern hinterzogen haben.

​Zusätzlich zu seiner Gefängnisstrafe muss der Bauunternehmer ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro an das Hauptzollamt Schweinfurt bezahlen.

Zum Hintergrund

​Der 53-Jährige hatte zwischen Oktober 2018 und Juli 2020 unter anderem Maurer- und Eisenflechtarbeiten angeboten. Für die Arbeiten hatte er vor allem Arbeitskräfte aus dem südosteuropäischen Raum eingestellt und sie für den befristeten Einsatz nach Deutschland geholt. Dafür hatte er auch eine Scheinfirma gegründet. Seine Arbeiter aus dem Ausland wurden nicht bei der Sozialversicherung angemeldet. Die Arbeiter aus Deutschland waren zwar bei der Sozialversicherung gemeldet, diese haben dagegen ihren Lohn nicht in voller Höhe bekommen und wurden schwarz bezahlt.

​Über 100 Mitarbeitende des Zolls haben im Rahmen der Ermittlungen Wohn- und Geschäftsräume in ganz Deutschland durchsucht. Insgesamt hat der Bauunternehmer 1,2 Millionen Euro an Sozialabgaben veruntreut. Dazu kommt durch den Betrug ein Schaden in Höhe von etwa 600.000 Euro.

​Das Urteil des Würzburger Landgerichts und der Bußgeldbescheid des Hauptzollamts Schweinfurt sind bereits rechtskräftig.​