Unterfranken / Deutschland: Neues Fachkräfteeinwanderungs-Gesetz tritt in Kraft und hilft der Region
Am Samstag tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz schrittweise in Kraft.
Die Arbeitsagentur in Würzburg begrüßt diesen Schritt und sieht viele sinnvolle Verbesserungen im neuen Gesetz, das im Juni 2024 dann vollständig gilt.
Stefan Beil, Leiter der Agentur für Arbeit in Würzburg, hält die Anpassungen für sinnvoll. „Nach der Erfahrung der vergangenen drei Jahre musste der Gesetzgeber feststellen, dass die ein oder andere Hürde noch zu hoch war, um den gewünschten Effekt zu erreichen“.
Das Gesetz helfe dem regionalen Arbeitsmarkt, besonders auch Berufen, in denen der Fachkräftemangel sehr groß ist, wie beispielsweise in der Pflege, so Beil.
Was das Gesetz regelt:
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland einwandern dürfen, mit dem Ziel, diese Menschen schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Mit der Änderung, die jetzt in Kraft tritt, sind die Rahmenbedingungen für eine Einwanderung mithilfe der „Blauen Karte EU“ angepasst und die Hürden gesenkt worden.
Dabei handelt es sich um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Akademikerinnen und Akademiker, die in ihrem Beruf ein bestimmtes Mindestgehalt verdienen werden.
Sinnvolle Anpassungen:
Diese Gehaltsgrenze ist im neuen Gesetz etwas reduziert worden (39.682,80 Euro/Jahr). Außerdem sollen auch IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss die Möglichkeit bekommen, mithilfe der Blauen Karte nach Deutschland zu kommen, wenn sie drei Jahre qualifizierte Berufserfahrung nachweisen können.
Auch ist die Liste der sogenannten Engpassberufe im neuen Gesetz erweitert worden. Neu dabei sind beispielsweise Kinderbetreuung, Fachkräfte für Apotheken, Krankenpflege und Zahnärztinnen und -Ärzte.
Das kommt noch:
Weitere Anpassungen folgen im März und im Juni 2024. Die sollen den Weg in den deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte weiter vereinfachen. Beispielsweise durch längere Fristen für die Anerkennung der eigenen Berufsqualifikation oder das Nachholen entsprechender Fort- und Weiterbildungen.
Alle Änderungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gibt es hier noch einmal zum Nachlesen.