Unterfranken: Schwarzarbeit in der Region nimmt zu
Am Donnerstag steht der Betreiber des Freizeitlandes Geiselwind in Würzburg vor Gericht. Er muss sich dort wegen Betruges und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt verantworten.
Bei der Staatsanwaltschaft Würzburg ist der Fall gelandet, weil die Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Hauptzollamts Schweinfurt nach entsprechenden Hinweisen die Ermittlungen übernommen hatte.
Zu solchen und ähnlichen Untersuchungen kommt es bei dem Hauptzollamt immer wieder. Allein im vergangenen Jahr hat die Finanzkontrolle in ihrem Zuständigskeitsbereich, in Unter- und Oberfranken, einen Schaden durch Schwarzarbeit in Höhe von 32,8 Millionen Euro festgestellt.
Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 14 Prozent. Vor Gericht haben die zur Anklage gebrachten Fälle zu insgesamt rund 35 Jahren Haft geführt.
Die Zollermittlerinnen und -Ermittler gehen im Kampf gegen Schwarzarbeit sowohl Hinweisen nach, führen aber auch immer wieder verdachtsunabhängige Kontrollen durch.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den folgenden Branchen: Baugewerbe, Gaststätten und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition, Transport und Logistik, Schausteller, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft, Prostitution, Wach- und Sicherheitsdienst.
Diese Arbeitsfelder sind laut Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) besonders von Schwarzarbeit betroffen.
Dazu kommen Hinweise, die laut dem Hauptzollamt Schweinfurt in verschiedenen Formen eingehen. Sie kommen per Mail, Brief oder auch telefonisch. Es melden sich beispielsweise Nachbarn, die „was gesehen haben“, aber beispielsweise auch Beschäftigte, die nicht angemessen bezahlt werden.
Bestätigen sich diese Hinweise, beginnen die Ermittlungen, zu denen dann auch die jeweilige Staatsanwaltschaft hinzugezogen wird. Bestätigt sich der Verdacht und kommen die ermittelten Fälle zur Anklage drohen Geld- oder Haftstrafen.
Diese reichen von „Ausweisdokument als ausländische Arbeitskraft nicht vorgelegt“ mit bis zu 1.000 Euro (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 SchwarzArbG) bis hin zu 10 Jahren Gefängnis bei „Zwangsarbeit“ (§ 232b Abs. 1 StGB) und „bandenmäßigem Betrug mit Wiederholungsabsicht“ (§ 263 Abs. 5 StGB).
Kontrolliert hat das Hauptzollamt Schweinfurt in diesem Jahr beispielsweise schon, ob im Einzelhandel, der Gastronomie, in Spielhallen und bei Kfz-Betrieben der Mindestlohn gezahlt wird. Auch Shisha-Bars, Baustellen, Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die Paketbranche sind unter die Lupe genommen worden.
In der Finanzkontrolle des Hauptzollamtes Schweinfurt arbeiten rund 170 Menschen.