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Würzburg: 3 Jahre Haft - Komplexer Prozess mit schnellem Ende

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09.08.2023, 17:00 Uhr in Lokales
Amtsgericht Wuerzburg
Foto: Funkhaus Würzburg

3 Jahre Haft - zu dieser Strafe hat das Amtsgericht Würzburg am Mittwochnachmittag einen 31-Jährigen aus Kitzingen verurteilt. Angeklagt war der Mann, weil er im Februar 2022 das Auto des Kitzinger Landesgeschäftsführers der Bayernpartei, Uwe Hartmann, vor dessen Wohnhaus angezündet hatte. Außerdem wurden bei ihm mehrere tausend kinderpornografische Schriften sichergestellt.

Nach nur einem Verhandlungstag sah das Gericht den Vorwurf der Brandstiftung, der versuchten schweren Brandstiftung sowie des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie als erwiesen an. Dass das Urteil so schnell fallen konnte, lag laut Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auch zu einem großen Teil daran, dass der 31-Jährige seine Taten schnell gestanden und dieses Geständnis vor Gericht auch noch einmal über seinen Anwalt wiederholt hat.

Schwere Kindheit und Corona

Der Mann war bereits in jungen Jahren immer wieder in psychiatrischer Behandlung, soll zudem als Kind sexuell missbraucht worden sein. Eine Gutachterin stellte bei ihm ADHS, Depressionen und Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung fest.

Seit 2015 befindet sich der Mann in Frührente. Ende 2021 oder Anfang 2022 sei er dann, während der Corona-Pandemie, in die Querdenkerszene abgerutscht, so das Gericht. Als in dieser Zeit seine Oma verstarb, waren er und seine Familie davon überzeugt, dass dies auf eine Impfung gegen Corona zurückzuführen sei (das konnte die Verteidigung im Rahmen der Ermittlungen allerdings widerlegen).

Als kurz darauf Uwe Hartmann sich für eine Corona-Impfpflicht ausgesprochen hatte, habe der 31-Jährige ihm einen Denkzettel verpassen wollen. Gegen eine Kurzschlussreaktion und spontane Tat sprach hierbei laut Gericht und Gutachterin allerdings, dass der Angeklagte sein Handy während der Tat zuhause gelassen hatte, um nicht geortet zu werden, und im Anschluss einen Teil der getragenen Klamotten in Altkleidercontainern in Kitzingen entsorgt hat.

Durchsuchungsbefehl lag bereits vor

Während die Polizei die Ermittlungen zu dem Brand aufnahm und den Täter schnell in der Querdenker-Szene vermutete, lag in einem anderen Verfahren bereits ein Durchsuchungsbefehl gegen den 31-Jährigen wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften vor.

Im Rahmen dieser Durchsuchung hat die Polizei dann nach eigenen Angaben auch nach Hinweisen gesucht, die auf den Mann als möglichen Täter der Brandstiftung hindeuten. Das war bei der ersten Durchsuchung nicht der Fall - später fanden die Beamten in der Wohnung allerdings Grillanzünderwürfel, wie sie auch für das Anzünden des Autoreifens verwendet wurden.

Schnelles Geständnis

Der zuerst als Zeuge vernommene Mann zeigte laut dem ermittelnden Beamten der Kripo Würzburg allerdings deutliche Anzeichen von Nervosität, als sie auf die Querdenkerszene und den Brand zu sprechen kamen. Daraufhin habe man ihn informiert, dass er jetzt als Verdächtiger gilt und ihn als solchen vernommen, woraufhin er gestanden hat (ohne zu diesem Zeitpunkt einen Pflichtverteidiger gehabt zu haben), dass er den rechten Vorderreifen des Partei-Smarts in Brand gesteckt hat, um Uwe Hartmann einen "Denkzettel" zu verpassen.

Dass dadurch allerdings das ganze Auto abgebrannt ist und die Flammen auch aufs nur 70 Zentimeter entfernte Wohnhaus der Familie Hartmann übergegriffen haben, sei nicht seine Absicht gewesen, so der 31-Jährige vor Gericht. Das habe er nicht gewollt, was er auch noch einmal in einer an Uwe Hartmann gerichteten Entschuldigung formulierte.

Folgen bis heute

Angenommen hat der Kitzinger Stadtrat die allerdings nicht, er hält sie für verspätet und vom Verteidiger nahegelegt, um vor Gericht besser wegzukommen. Hartmann hat im Zeugenstand geschildert, welche Folgen der Brand für ihn und seine Frau hatte und bis heute hat.

Unter anderem habe er acht Wochen nicht arbeiten können und sei anschließend vom Außen- in den Innendienst gewechselt, um abends zuhause sein zu können. Es sei nicht anders gegangen, weil seine Frau seit dem Brand unter Panikattacken leide, wenn sie abends alleine zuhause sei. Auch wolle sie nicht mehr in den Urlaub fahren, aus Angst das Haus zurückzulassen.

Das Urteil

Das Gericht sah darin eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität des Ehepaares, die es auch im Urteil berücksichtigte. Die Folgen für die Opfer fanden auch bei der Kinder- und Jugendpornografie Eingang ins Urteil. Nicht nur fanden die Ermittlerinnen und Ermittler über 6.000 Dateien, diese seien in der Qualität auch als besonders schlimm einzustufen.

Am Ende blieb das Gericht mit dem Urteil von 3 Jahren Haft leicht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 3 Jahren und 8 Monaten zurück, was vor allem an dem umfangreichen und schnellen Geständnis des Angeklagten lag.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die in der Hauptverhandlung 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung gefordert hatte, hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Sollte es dazu kommen, wird der Fall in einigen Monaten vor dem Landgericht Würzburg erneut verhandelt.