Würzburg: Geiselwind-Prozess endet wohl mit Bewährungsstrafe
Der Prozess gegen den Geschäftsführer des Freizeitlandes Geiselwind könnte mit einer Bewährungsstrafe enden.
Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb bis zwei Jahren verständigt. Im Gegenzug legte der 39-Jährige ein umfassendes Geständnis ab.
Voraussetzung ist außerdem, dass sich die Beweisaufnahme und die noch ausstehenden Zeugenaussagen mit dem Geständnis des Geschäftsführers decken.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Betrug und Steuerhinterziehung in sechsstelliger Höhe vor. Als Grund für sein Verhalten gab der 39-Jährige über seinen Anwalt an, dass er große Zukunftsängste aufgrund der Pandemie gehabt hätte.
Der nächste Verhandlungstag ist am Montag, dann soll das Urteil fallen.