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Würzburg/Karlsruhe: Revision im versuchten Hammer-Mord abgelehnt

Topnews
10.01.2024, 16:30 Uhr in Lokales
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Foto: Stephan Baumann

​​Der Bundesgerichtshof hat die Revision im Fall des versuchten Hammer-Mords aus Würzburg am Mittwoch abgelehnt. Das hat der BGH auf Anfrage der Redaktion mitgeteilt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Würzburg ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund

Im März vergangenen Jahres hat das Landgericht Würzburg den Handwerker zu elf Jahren Haft verurteilt. Auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wurde angeordnet.

Der Angeklagte hatte im Prozess gestanden, dass er einer damals 25-jährigen Studentin mindestens zwölf Mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen hat – Die junge Frau wurde dadurch lebensgefährlich verletzt.

Er hatte sich von Gewaltpornos zu der Tat inspirieren lassen. Außerdem wurde bei ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und eine sadistische Sexsucht diagnostiziert. Gegen dieses Urteil war die Verteidigung in Revision gegangen. ​