Würzburg: Plädoyers im Prozess um versuchten Hammer-Mord
Im Prozess um den versuchten Mord mit einem Hammer hat am Dienstagvormittag die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Sie fordert für den Angeklagten eine Haftstrafe von zehn Jahren und neun Monaten wegen versuchten Mordes. Der 28 Jahre alte Handwerker soll außerdem in der Psychiatrie untergebracht werden.
Die Verteidigung dagegen fordert sechseinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte habe versucht, nach dem Angriff auf die Frau Hilfe zu holen, deswegen sei die Tat auch nicht als Mordversuch zu werten.
Das Gericht will am Mittwoch um 10 Uhr sein Urteil verkünden.
Am Montag hatte ein Sachverständiger sein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten vorgestellt. Das Ergebnis: Bei dem Handwerker liegen eine narzisstische Persönlichkeitsstörung sowie sadistische Sexsucht vor. Ohne Behandlung würde von dem Mann wohl weiter eine Gefahr ausgehen.
Der Angeklagte hatte vor Gericht eingeräumt, seinem Opfer mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen zu haben. Die Frau, in deren Wohnung er als Handwerker arbeitete, erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Im Vorfeld der Tat habe er eine Porno- und Sexsucht entwickelt, so der Angeklagte, zudem habe er Gewaltphantasien entwickelt.